Die Messung zur Bestimmung des Beurteilungspegels erfolgt orts- oder personenbezogen. In der Regel wird der Beurteilungspegel für einen festen Arbeitsplatz bestimmt und daher die Messung ortsfest durchgeführt. Bei ortsfesten Messungen ist das Mikrofon des Schallpegelmessers in der Nähe der Ohren der an den jeweiligen Arbeitsplätzen tätigen Personen zu positionieren. Lässt sich dies nicht realisieren, sollte die Höhe des Mikrofons für Messungen bei stehenden Personen ca. 160 cm (ab Standfläche) und für sitzende Personen ca. 80 cm (ab Sitzfläche) betragen. Werden die Messungen in unmittelbarer Nähe der Geräuschquelle durchgeführt, ist der Messort genau anzugeben. Bei personenbezogenen Messungen wird das Mikrofon i. d. R. am Körper getragen und sollte nicht weiter als 30 cm vom Ohr entfernt befestigt werden.

Die Messzeit wird durch den Zeitpunkt (Jahr, Monat, Tag, Stunde) und die Dauer der Messung festgelegt. Es muss darauf geachtet werden, dass während der Messzeit die für den Arbeitsplatz charakteristische Geräuschimmission vorliegt. Sind diese Geräusche fast konstant und haben sie kurze Schwankungszeitintervalle, können kurze Messzeiten gewählt werden. Liegen periodisch schwankende Geräusche vor, soll die Messzeit einen oder mehrere Geräuschzyklen betragen. Bei nicht periodisch schwankenden Geräuschen muss die Messzeit so gewählt werden, dass das Messergebnis von Pegelschwankungen im Rahmen der Genauigkeit der Messgeräte nicht mehr beeinflusst wird. Die maximale Messzeit für einen Arbeitstag ist die Dauer der Arbeitsschicht.

Die Beurteilungszeit zur Ermittlung des Beurteilungspegels beträgt 8 Stunden, auch wenn die tatsächliche Arbeitszeit davon abweicht. Somit wird eine einheitliche Bezugsgröße geschaffen, die eine vergleichbare Aussagefähigkeit von Beurteilungspegeln ermöglicht.

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