Begriff

Unter Ladungssicherung werden alle Maßnahmen verstanden, die unter üblichen Verkehrsbedingungen die Ladung auf einem Fahrzeug gegen Verrutschen, Verrollen, Herabfallen oder Auslaufen sichern. Ladungssicherung muss auf allen Verkehrsträgern (Straße, See, Luft, Schiene) betrieben werden, um eine Gefährdung von Personen, der Umwelt oder eine Beschädigung der Ladung selbst zu verhindern. Im Straßenverkehr ist unter normalen Verkehrsbedingungen auch eine Vollbremsung oder plötzliches Ausweichen zu verstehen, nicht jedoch ein Unfall.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend sind §§ 22, 23 Straßenverkehrsordnung (StVO), im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk die DGUV-V 70 "Fahrzeuge". Das Gefahrgutrecht enthält in Abschnitt 7.5.7.1 ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ebenfalls konkrete Bestimmungen zur Ladungssicherung.

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