Die Maßnahmen zur Sicherung der Ladung richten sich nach der Art des Ladeguts und den Konstruktionsmerkmalen des Fahrzeugs. Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs die Ladung gegen Verrutschen, Umfallen, Herabfallen und bei Tankfahrzeugen gegen Auslaufen und Schwallbewegungen gesichert ist oder durch Hilfsmittel gesichert werden kann.

3.1 Grundregeln für den Fahrbetrieb

Es gelten für jeden Transport folgende Grundregeln:

  1. Je nach Ladegut ist ein geeignetes Fahrzeug erforderlich, das durch Aufbau und Ausrüstung die durch die Ladung auftretenden Kräfte sicher aufnehmen kann.
  2. Der Ladungsschwerpunkt soll möglichst in der Mitte der Längsachse des Fahrzeugs liegen und so niedrig wie möglich sein. Schweres Gut unten, leichtes Gut oben.
  3. Zulässiges Gesamtgewicht bzw. zulässige Achslasten nicht überschreiten. Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschreiten. Bei Teilbeladung für Gewichtsverteilung sorgen, damit jede Achse anteilmäßig belastet wird. Die Lastverteilungspläne der Fahrzeug- und Aufbauhersteller berücksichtigen.
  4. Ladung so verstauen oder durch geeignete Hilfsmittel sichern, dass sie unter üblichen Verkehrsbedingungen nicht verrutschen, verrollen, umfallen, herabfallen oder ein Kippen des Fahrzeugs verursachen kann. Vollbremsungen, scharfe Ausweichmanöver sowie unvorhersehbare schlechte Straßen- und Witterungsverhältnisse oder auch Kombinationen dieser Zustände gehören zu den üblichen Verkehrsbedingungen und müssen bei der Ladungssicherung berücksichtigt werden.
  5. Fahrgeschwindigkeit je nach Ladegut auf Straßen- und Verkehrsverhältnisse sowie auf die Fahreigenschaften des Fahrzeugs abstimmen.

Bei Einhaltung dieser fünf Grundregeln ist für die Ladungssicherung schon viel getan.

3.2 Ladungssicherung durch Reibung

Ein Teil der erforderlichen Sicherungskräfte kann allein durch die Reibung zwischen Ladung und Ladefläche aufgebracht werden. Je größer die Reibungskraft ist, desto geringer kann der Aufwand der sonstigen Ladungssicherung ausfallen, da die Reibungskraft bereits einen Teil der aufzubringenden Sicherheitskräfte darstellt.

Bei der Reibungskraft handelt es sich um das Produkt aus der Reibungszahl und der Gewichtskraft der Ladung:

Die Reibungszahl wird übrigens im Rahmen der Ladungssicherung auch als Gleit-Reibbeiwert bezeichnet.

Die Reibung zwischen den Materialien erschwert der Ladung das Rutschen und hält sie in gewissem Maße an ihrem Platz – je nach Größe der Reibungszahl. Wie viel Prozent der Ladungssicherung durch die Reibung geleistet werden kann, hängt u. a. von den Materialien, also z. B. der Ladefläche, und der Ladung ab. Die Reibungszahl ist allerdings entscheidend davon abhängig, ob die Oberflächen besenrein, trocken, nass, schmutzig oder gar fettig sind. Trockene und besenreine Flächen haben die höchsten Reibungszahlen, bei nassen Flächen sind diese Werte bei gleichen Materialpaarungen oft wesentlich geringer. Zwischen stark verschmutzten oder fettigen Oberflächen ist die Reibungskraft kaum oder gar nicht wirksam.

 
Praxis-Tipp

Sauberkeit der Ladeflächen

Die Reibungszahl gilt nur für besenreine Ladeflächen. Aus Sicherheitsgründen muss die Ladefläche immer "den Umständen entsprechend" sauber sein. Anti-Rutsch-Matten erhöhen die Reibungskraft.

Reibungszahlen gängiger Materialpaarungen können u. a. der VDI 2700 entnommen werden. Eine häufig auftretende Reibungszahl ist 0,2.

3.3 Ladungssicherung durch Zurren

Als Zurren bezeichnet man die Sicherung der Ladung gegen Verrutschen mithilfe von Zurrgurten oder Ketten. Man unterscheidet zwischen Niederzurren und Schräg-/Diagonalzurren (Abb. 2).

Abb. 2: Niederzurren, Schrägzurren, Diagonalzurren; die eingezeichneten Winkel werden als Vertikalwinkel bezeichnet; Schrägzurren und Diagonalzurren bezeichnet man auch als Direktzurren

3.3.1 Niederzurren

Die vorhandene Reibungskraft FR muss um den Wert einer "zusätzlichen" Reibungskraft F erhöht werden, um die notwendige Sicherungskraft FSv zu erreichen. Dafür muss auf die Ladung durch Niederzurren eine "zusätzliche" Gewichtskraft FGz (Druckkraft) aufgebracht werden. Beim Niederzurren soll die erforderliche Sicherungskraft allein durch Erhöhung der Reibungskraft (Widerstandskraft) erreicht werden.

 
Praxis-Beispiel

Niederzurren

Die Ladung wiegt 1.000 kg und besitzt damit eine Gewichtskraft von etwa 1.000 daN. Die maximal auftretende Kraft nach vorne beträgt dann 800 daN (s. Abb. 1). Bei einer angenommenen Reibungszahl von 0,2 beträgt die Reibkraft 200 daN, die zusätzlich benötigte Kraft F damit 600 daN und die damit nötige Druckkraft FGz auf die Ladung 3.000 daN.

Das bedeutet, dass beim senkrechten Niederzurren quer über die Ladung (Vertikalwinkel = 90°) in beiden Seiten der senkrecht verlaufenden Zurrmittel eine Kraft von je 1.500 daN herrschen müsste, um die zusätzliche Gewichtskraft FGz zu "erzeugen". Diese Kraft (hier 1.500 daN) bezeichnet man als Mindestvorspannkraft Z. Da der Vertikalwinkel nicht immer 90° beträgt, lautet die allgemeine Formel zur Errechnung der Mindestvorspannkraft:

bzw. wenn FSv noch nicht bekannt ist:

α: Vertikalwinkel

FSv: Sicherungskraft (nach vorne)

Z: aufzubringende Min...

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