Die wichtigsten Sicherheitsanforderungen an Laderampen sind gemäß Abschn. 4.7 ASR A1.8:

  • mind. 80 cm breit,
  • geeignete Auf- und Abstiege – möglichst als Treppe – möglichst nahe den Be- und Entladestellen,
  • bei > 20 m Länge möglichst an beiden Seiten ein Abgang,
  • Absturzsicherung an Laderampenkanten (insbesondere Bereiche, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind), Seiten von Schrägrampen, Treppenzugänge und Laderampenkanten mit integrierten Hubtischen.

Bereiche von Laderampen, in denen Absturzgefahr besteht, dürfen nur von Personen betreten werden, die mit Tätigkeiten für die Dauer zum Be- bzw. Entladevorgang beauftragt sind und zuvor über die bestehenden Gefährdungen unterwiesen wurden.

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