Zusammenfassung

 
Begriff

Ladebrücken sind ortsfeste (z. B. an der Rampenkante klappbar angebrachte Ladebrücken) und ortsveränderliche (z. B. Ladebleche) Einrichtungen zum Ausgleich von Höhenunterschieden und zur Überbrückung von Abständen zwischen Laderampen oder vergleichbaren Ladeplätzen und Ladeflächen von Fahrzeugen. Ladebrücken können handbetätigt oder kraftbetrieben sein.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Aus folgenden Regelwerken der Berufsgenossenschaften gehen Anforderungen an Ladebrücken hervor:

1 Gefahrenschwerpunkte

Das Unfallgeschehen bestätigt, dass eine Reihe von Gefährdungen beim Einsatz von Ladebrücken und Ladeblechen auftreten können. Dabei stehen Absturz- und Sturzunfälle an erster Stelle. Ursachen können z. B. sein:

  • nicht ausreichende Auflagefläche zum Lieferfahrzeug,
  • fehlende Sicherung gegen Verrutschen.

Werden Ladebrücken bei Nichtgebrauch nicht in die Grundstellung gefahren, führen die hoch oder tief stehenden Seitenkanten zu Stolperstellen.

2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Ladebrücken

Die wichtigsten allgemeinen Sicherheitsanforderungen an Ladebrücken sind in Tab. 1 zusammengefasst.

 
Breite Die nutzbare Breite darf 1,25 m nicht unterschreiten.
Ladebrücken müssen mindestens so breit wie die Spurbreite des Transportmittels zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 0,35 m auf beiden Seiten haben.
Länge Ladebrücken dürfen eine Neigung von höchstens 12,5 %, ein Verhältnis Höhe zu Länge von 1:8 bzw. 1:7 nicht überschreiten. Daraus ergibt sich, abgesehen von der zu überwindenden Lücke zwischen Rampenkante und Lieferfahrzeug, eine Mindestlänge für die ­Ladebrücke (Abb. 1).
Trittsicherheit Die Trittsicherheit muss durch entsprechende rutschhemmende Beläge gewährleistet sein. Hier sind die u. U. einwirkenden Witterungsverhältnisse, wie Nässe oder Schmutz, nicht zu unterschätzen.
Stolperstellen Ladebrücken dürfen beim Einsatz keine Stolperstellen aufweisen, z. B. durch unzureichende Auflage auf der Ladefläche des Fahrzeugs.
Schutz vor ­Verschieben Ladebrücken dürfen beim Begehen oder Befahren nicht verrückbar sein, abrutschen oder wegkippen. Empfehlenswert sind hier selbstständig wirkende Sicherungen durch eine Sicherheitsleiste und bewegliche Bolzen an der Unterseite der Ladebrücke oder des Ladeblechs (Abb. 2).
Ladebleche Ladebleche müssen so beschaffen sein, dass sie ihre Lage auf dem Fahrzeug während des Ladeprozesses nicht verlassen können.
Tragfähigkeit Die vom Hersteller angegebene max. Tragkraft darf nicht überschritten werden.
Ruhestellung Ladebrücken oder Ladebleche sind nach Einsatz unverzüglich in ihre Ruhestellung zu bringen.
Sicherung gegen Umstürzen Unfälle treten auch auf z. B. durch das Umstürzen hochkant abgestellter Ladebleche, durch das Herabschlagen hochgeklappter Ladebrücken und durch das Abrutschen und Abstürzen von Personen an den Kanten der Ladebrücken. Ladebrücken, die nach Außerbetriebnahme hochgestellt werden, müssen gegen Umfallen oder Herabschlagen mit selbsttätig wirkenden Sicherungen (z. B. durch Halteriegel) gesichert werden. Beim Hochklappen ist darauf zu achten, dass der Riegel richtig einrastet.

Tab. 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Ladebrücken

Abb. 1: Berechnung Mindestlänge einer Schrägrampe

Abb. 2: Selbsttätig wirkende Sicherung gegen Verschieben

3 Sicherheitsanforderungen an ortsveränderliche Ladebrücken

Die wichtigsten Sicherheitsanforderungen an ortsveränderliche Ladebrücken sind in Tab. 2 zusammengefasst.

 
Anlegen von ­Ladebrücken

Das Anlegen von ortsbeweglichen und verfahrbaren Ladebrücken birgt sehr große Unfallgefahren und muss über die grundsätzlich zu erstellenden Betriebsanweisungen hinaus in der Praxis geschult und geübt werden. Folgende Schritte sind zu beachten (vgl. Abb. 3):

  • Heranfahren an die Rampenkante im rechten Winkel.
  • Starren Abfahrkeil bis zum Winkelanschlag an die Fahrzeugladefläche heranbringen.
  • Umlegen der Ladebrücke in Querrichtung zur Rampenkante.
  • Bei Nichtgebrauch sofort Ladebrücke zurücksetzen und hochkant an geeigneter Stelle abstellen und z. B. mit Fallriegel an der Wand gegen Umfallen sichern.
Sichern der ­Ladebrücke Die nach Gebrauch hoch gestellten Ladebrücken sind anhand der von Herstellerseite angebrachten Umsturzsicherungen zu befestigen.
Handhabung

Ortsveränderliche Ladebrücken dürfen max. 25 kg wiegen, wenn sie von einer Person bewegt werden (max. 50 kg, wenn sie von 2 Personen bewegt werden).

Von Hand zu bewegende Ladebrücken müssen Handgriffe haben.

Tab. 2: Sicherheitsanforderungen an ortsveränderliche Ladebrücken

Abb. 3: Aufstellen einer verfahrbaren Ladebrücke

4 Sicherheitsanforderungen an ortsfeste Ladebrücken

Die wichtigsten Sicherheitsanforderungen an ortsfeste Ladebrücken sind in Tab. 3 zusammengefasst.

 
Vermeidung von Quetsch- und ­Scherstellen Die an ortsfesten Ladebrücken zwischen diesen und den Rampen auftretenden Quetsch- und Scherstellen müssen durch konstruktive Maßnahmen vermieden werden. Dies ist durch seitlich angebrachte Abdeckbleche, Gitter- oder Gummischürzen möglich (Abb. 4).
Warnmarkierung Seitenteile und ­Außenrahmen Die in angehobener Stellung sichtbaren Seitenteile von eingebauten Ladebrücken sowie die in ab...

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