Die wichtigsten Sicherheitsanforderungen an ortsfeste Ladebrücken sind in Tab. 3 zusammengefasst.

 
Vermeidung von Quetsch- und ­Scherstellen Die an ortsfesten Ladebrücken zwischen diesen und den Rampen auftretenden Quetsch- und Scherstellen müssen durch konstruktive Maßnahmen vermieden werden. Dies ist durch seitlich angebrachte Abdeckbleche, Gitter- oder Gummischürzen möglich (Abb. 4).
Warnmarkierung Seitenteile und ­Außenrahmen Die in angehobener Stellung sichtbaren Seitenteile von eingebauten Ladebrücken sowie die in abgesenkter Stellung sichtbaren Seitenflächen des Rahmens und die Umrisse der über die Rampenkante hinausragenden Teile von Ladebrücken mit Ausnahme der Lippen (Lippe ist der Teil der Ladebrücke, der auf dem Fahrzeug aufliegt), müssen dauerhaft mit einer gelb-schwarzen oder rot-weißen Warnmarkierung gem. Abschn. 5.2 ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" gekennzeichnet werden.
Bedieneinheit Die Bedieneinheit/Steuerungsplätze von kraftbetriebenen ortsfesten Ladebrücken müssen so installiert sein, dass die Bedienperson den Bewegungsbereich einsehen kann. Der Hauptschalter muss in Aus-Stellung abschließbar sein (Schutz vor unbefugtem Zugriff oder zum Schutz bei Wartungs- und Reparaturarbeiten).
Schutz bei Instandhaltungsarbeiten Ladebrücken, die für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten angehoben sind, müssen durch formschlüssige Einrichtungen, z. B. Wartungsstützen, gegen Absenken gesichert werden.
Notbefehlseinheit Kraftbetriebene Ladebrücken müssen mit einer Notbefehlseinrichtung ausgerüstet sein. Beim Betätigen des Not-Halts muss die Ladebrücke zum Stillstand gebracht werden.
Ruhezustand Bei Nichtgebrauch müssen in Rampen eingebaute ortsfeste Ladebrücken in Ruhestellung zurückgefahren werden. Hierbei muss in Querrichtung eine sichere stolperfreie Fläche vorhanden sein.
Prüfung Ortsfest angebrachte Ladebrücken müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mind. einmal jährlich von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation kann formlos geschehen, es wird aber empfohlen, ein Prüfbuch anzulegen. Daraus sollten der Name des Prüfers, Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis und das Datum klar ersichtlich sein.

Tab. 3: Sicherheitsanforderungen an ortsfeste Ladebrücken

Abb. 4: Beispiel von gesicherten Quetsch- und Scherstellen an Ladebrücken[1]

[1] Quelle: Merkblatt M74 "Ladebrücken" der BGHW.

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