Zur Grundausstattung im Labor gehören ein langer Labormantel mit eng anliegenden Ärmeln sowie feste, geschlossene, trittsichere Schuhe (Arbeitskleidung). Als PSA werden in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit und den verwendeten Stoffen eingesetzt:

Die Art der PSA wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und vor Aufnahme der Tätigkeit festgelegt. Vor allem beim Arbeiten mit Handschuhen bzw. Schutzhandschuhen ist der konsequente Hautschutz eine wichtige Maßnahme gegen mögliche Reizungen bzw. Erkrankungen der Haut.

 
Achtung

Keine Nahrungsmittel und Kosmetika im Labor

Zum Schutz vor der Aufnahme von gesundheitsgefährdenden Stoffen dürfen keine Nahrungs- oder Genussmittel ins Labor mitgenommen werden. Auch Kosmetika dürfen im Labor nicht angewendet werden, d. h., Pausenbrot und Getränke sind im Labor ebenso verboten wie Lippenstift auftragen.

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