Der Arbeitgeber kann den Laborleiter beauftragen, sicheres Arbeiten im Labor zu organisieren und zu gewährleisten. Aufgaben und Zuständigkeiten sollten schriftlich festgelegt werden. Aufgaben des Laborleiters können sein:
- Arbeitssicherheit, z. B. Unterweisung,
- Einhaltung der Prüffristen überwachen,
- Baumaßnahmen überwachen.
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