Noch nicht abgehandelt sind "Eingriffe" in den KSS, die vordergründig gar nichts mit dem Gesundheitsschutz zu tun haben. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Emulsionsstabilisierung, Härte- und Schaumregulierung.

Antinebelzusätze dienen dazu, die Aerosolkonzentration herabzusetzen. Das sollte dem Gesundheitsschutz dienen – allerdings muss man sich genau anschauen, welche Produkte hier zum Einsatz kommen. Es handelt sich um Additive mit hoher Oberflächenaktivität. Das können im günstigeren Fall kurz- bis mittelkettige Polymere sein, im schlechteren Fall Silicone. Alle Wirkstoffe haben gemein, dass sie ihre Oberflächenaktivität auch in den Lungenbläschen (Alveolen) entfalten – starke Atemwegsbeschwerden bei Überdosierung von Antinebelzusätzen sind die Folge. Lassen Sie sich also ganz genau zeigen und erklären, was sich in dem 5-Liter-Kanister mit Wundermittel Ihres KSS-Lieferanten befindet.

Härteregulierung und Schaumregulierung gehen Hand in Hand, denn zu wenig Härte im Ansetzwasser fördert die Schaumbildung. Zum Aufhärten werden meistens wasserlösliche Calciumsalze verwendet, diese Stoffe sind relativ harmlos. Schwieriger ist es, wenn durch zu viel Wasserhärte schon Kalkseifen gebildet wurden, aufschwimmen und alles verkleben. Dann wird mit "Stellmitteln" – das sind physikalisch gesprochen Lösungsvermittler – gearbeitet, die diese Kalkseifen wieder in Lösung bringen. Es muss also ermittelt werden, welche Lösungsvermittler im KSS verwendet werden – marktüblich sind Gemische von Glykolen und Glykolethern. Viele dieser Stoffe sind hautresorptiv, weshalb sich ein Blick in das Sicherheitsdatenblatt empfiehlt.

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