Es ist ein Kühlschmierstoff auszuwählen, von dem eine möglichst niedrige Gefährdung ausgeht. Brennbare KSS dürfen nur in dafür geeigneten Maschinen oder Anlagen eingesetzt werden. Können Brand- und Explosionsgefahren nicht sicher ausgeschlossen werden, sind Gegenmaßnahmen erforderlich.
Dazu können gehören:
- Gestaltung der Werkzeugmaschine,
- Absauganlage,
- Druckentlastungseinrichtung,
- Löschanlage/Brandschutzmaßnahmen.
Weitere Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren beim Betrieb von Werkzeugmaschinen mit nichtwassermischbaren KSS finden sich in DGUV-I 209-026 "Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen" und dem BGIA Report 9/2006 "Absaugen und Abscheiden von Kühlschmierstoffemissionen".
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