Es ist ein Kühlschmierstoff auszuwählen, von dem eine möglichst niedrige Gefährdung ausgeht. Brennbare KSS dürfen nur in dafür geeigneten Maschinen oder Anlagen eingesetzt werden. Können Brand- und Explosionsgefahren nicht sicher ausgeschlossen werden, sind Gegenmaßnahmen erforderlich.

Dazu können gehören:

  • Gestaltung der Werkzeugmaschine,
  • Absauganlage,
  • Druckentlastungseinrichtung,
  • Löschanlage/Brandschutzmaßnahmen.

Weitere Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren beim Betrieb von Werkzeugmaschinen mit nichtwassermischbaren KSS finden sich in DGUV-I 209-026 "Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen" und dem BGIA Report 9/2006 "Absaugen und Abscheiden von Kühlschmierstoffemissionen".

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