Folgende Regeln sind beim Einsatz von Kranen zu beachten:

  • Der Kranführer darf keine Personen mit der Last oder der Lastaufnahmeeinrichtung befördern.
  • Angehobene Lasten oder angehobene Lastaufnahmemittel dürfen nicht betreten werden (Ausnahme: Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt).
  • Wenn mehr als ein Anschläger zum Anschlagen erforderlich ist, muss aus dieser Gruppe der Anschläger ein Verantwortlicher bestimmt und dem Kranführer benannt werden.
  • Der verantwortliche Anschläger übernimmt die Verantwortung für das richtige Anschlagen der Last und dafür, dass alle Anschläger den Gefahrenbereich verlassen haben bevor die Last angehoben wird.
  • Die Tragfähigkeit von Lastaufnahmeeinrichtungen darf nicht überschritten werden.
  • Lasten niemals schräg ziehen oder schleppen.
  • Nie in eine laufende Bewegung gegensteuern.
  • Nie mit voller Geschwindigkeit gegen Endanschläge fahren.
  • Der Aufenthalt von Personen unter schwebenden Lasten ist bei kraftschlüssiger Aufnahme nicht gestattet. Formschlüssig verbundene Lasten soll der Kranführer nicht unnötig über Personen hinweg befördern.
  • Lasten nicht in Verkehrswegen absetzen.
  • Beim Absetzen von Lasten ist darauf zu achten, dass die richtigen Unterlagen bereitliegen, damit die Anschlagmittel unter der Last hervorgezogen bzw. die Last wieder aufgenommen werden kann. Rundes Material ist gegen Fortrollen zu sichern.
  • Der Kranführer muss die Last während des gesamten Transportvorgangs im Auge behalten. Ist dies nicht möglich, darf er nur auf Zeichen eines Einweisers steuern.
  • Solange eine Last am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrichtung im Handbereich halten, um jederzeit eingreifen zu können.
  • Beim Einsatz von Anschlägern muss eine einwandfreie Verständigung zwischen diesen und dem Kranführer bestehen. Vor dem Beginn des Transports sind entsprechende Zeichen zu vereinbaren.
  • Auf unteren und seitlichen Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m achten.
  • Notwendige Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Sicherheitsschuhe, Helm) tragen.
  • Falls sich die Arbeitsbereiche mehrerer Krane überschneiden, müssen die Arbeitsabläufe festgelegt werden und es muss eine einwandfreie Verständigung zwischen den Kranführern bestehen.
  • Nach Beendigung der Kranarbeit wird der Kran derart abgestellt, dass niemand gestört oder gefährdet wird.
  • Als Lasthaken sind i. d. R. Sicherheitshaken zu verwenden, damit die Last nicht unbeabsichtigt ausgehängt werden kann.

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