Kopfschutz schützt gegen Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und Anstoßen an feststehende Gegenstände. Dafür stehen als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Industrieschutzhelme oder Industrieanstoßkappen zur Verfügung.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten oder Anstoßen an feststehende Gegenstände zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern als Persönliche Schutzausrüstung Kopfschutz zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Benutzungs-Richtline 89/656/EWG ist auch die PSA-Benutzungsverordnung zu berücksichtigen. Weitere Vorgaben ergeben sich aus:
- DGUV-R 112-193"Benutzung von Kopfschutz"
- DIN EN 397 "Industrieschutzhelme"
- DIN EN 812 "Industrie-Anstoßkappen"
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