Der Rückschaufehler bezeichnet das Phänomen, dass das Eintreten eines Ereignisses, nachdem es eingetreten ist, als wahrscheinlicher angesehen wird, als davor. Das trifft z. B. auf Wahlprognosen zu. Ist der Wahlsieger bekannt, wird der Wahlsieg in der Rückschau als wahrscheinlicher eingestuft als vor der Wahl. Der Effekt gründet sich darauf, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, ein Ereignis so zu beurteilen, wie es vor dem Eintreten war. Die Möglichkeit des Eintretens wird überschätzt. Das Wissen um das eingetretene Ereignis verschiebt die Deutung und Wertung aller Sachverhalte in Richtung des Eintretens. Der Rückschaufehler tritt aber nicht nur beim Eintreten, sondern auch beim Ausbleiben von Ereignissen auf. Die Begründung lautet dann "es war ja eigentlich klar, dass dies und jenes passieren musste, weil...".

 
Praxis-Beispiel

Ausbleiben von Arbeitsunfällen

Sind Maßnahmen im Arbeitsschutz nicht korrekt umgesetzt (mangelnde Sicherheitsunterweisung, mangelnde Einweisung an Maschinen, mangelnde Sauberkeit/Ordnung etc.), werden diese manchmal damit begründet, dass es keine oder wenig Arbeitsunfälle gibt und somit kein Handlungsbedarf besteht. Das ist aber nicht mit den Maßnahmen zu verknüpfen, sondern kann dem Zufall geschuldet sein. Vielleicht hatte man einfach Glück, dass bisher nichts passiert ist. Hier liegt der Rückschaufehler vor. Das Eintreten des Ereignisses "keine Unfälle" wird überschätzt und der Zufall unterschätzt.

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