Begriff

Knallgas ist ein Gemisch aus gasförmigem Wasserstoff und Sauerstoff. Liegt der Volumenanteil an Wasserstoff zwischen 4 % (UEG) und 77 % (OEG), so kommt es bei Kontakt mit offenem Feuer (Glut, Funken) oder bei elektrischer Entladung zu einer Explosion mit lautem Knall (Detonation), der sog. Knallgasreaktion. Es entstehen dabei Wasser und Wasserstoffperoxid.

In Brennstoffzellen (elektrochemische Zellen) läuft die Knallgasreaktion langsamer und kontrolliert ab. Die freiwerdende Energie wird als elektrischer Strom sowie Wärme freigesetzt. Brennstoffzellen können in Elektrofahrzeugen, Kraftwerken sowie in Laptops und Handys eingesetzt werden und elektrischen Strom liefern.

Beim autogenen Schweißen kommt ebenfalls ein Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch zum Einsatz.

Knallgas lässt sich durch die elektrolytische oder thermische Zersetzung von Wasser herstellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln"
  • TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen",Teil 1
  • TRBS 2141 "Gefährdungen durch Dampf und Druck"
  • TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
  • TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
  • TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
  • TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken"
  • TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen"

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