KMR-Stoffe (oder CMR-Stoffe) sind Stoffe mit den folgenden Eigenschaften: krebserzeugend bzw. karzinogen, keimzellmutagen (erbgutverändernd), reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend). Das Europäische Altstoffregister (EINECS) enthält etwa 100.000 Substanzeinträge. Darunter sind auch CMR- bzw. KMR-Stoffe. Bei Verwendung von KMR-Stoffen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), wobei § 2 Abs. 3 und § 3 KMR-Stoffe definieren. Anhang II Nr. 6 "Besonders gefährliche krebserzeugende Stoffe" listet die Stoffe auf, die nur in geschlossenen Anlagen hergestellt oder verwendet werden dürfen; Ausnahmeregelungen gelten für Forschungs- und Analysezwecke sowie wissenschaftliche Lehrzwecke
- KMR-Liste des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
- TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe"
- TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 GefStoffV"
- TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
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