KMR-Stoffe sind EU-weit in 3 Kategorien eingeteilt,

Kategorie 1 wird unterteilt und folgendermaßen definiert:

  • Kategorie 1A : Bekanntermaßen kanzerogen, keimzellmutagen bzw. reproduktionstoxisch; Einstufung erfolgt überwiegend aufgrund von Nachweisen beim Menschen.
  • Kategorie 1B : Wahrscheinlich kanzerogen, keimzellmutagen bzw. reproduktionstoxisch; Einstufung erfolgt überwiegend aufgrund von Nachweisen bei Tieren.

Die Kategorie 2 beschreibt den Verdacht auf Wirkpotenzial.

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