KMR-Stoffe sind EU-weit in 3 Kategorien eingeteilt,
Kategorie 1 wird unterteilt und folgendermaßen definiert:
- Kategorie 1A : Bekanntermaßen kanzerogen, keimzellmutagen bzw. reproduktionstoxisch; Einstufung erfolgt überwiegend aufgrund von Nachweisen beim Menschen.
- Kategorie 1B : Wahrscheinlich kanzerogen, keimzellmutagen bzw. reproduktionstoxisch; Einstufung erfolgt überwiegend aufgrund von Nachweisen bei Tieren.
Die Kategorie 2 beschreibt den Verdacht auf Wirkpotenzial.
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