Bei Arbeiten in gefährdeten Bereichen (z. B. in Bereichen, in denen große Hitze entstehen kann) oder bei Arbeiten in engen Räumen sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Arbeiten in gefährdeten Bereichen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die eine spezielle Schulung/Unterweisung erhalten haben. Das Anordnen und Tragen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung sowie bereichsspezifische zusätzliche Maßnahmen müssen eingehalten werden.

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