Überfallmeldeanlagen, Ruf- und Meldeeinrichtungen in Tresoranlagen sowie kraftbetriebene Sicherungen sind mindestens jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Überfallmeldeanlagen, Ruf- und Meldeeinrichtungen in Tresoranlagen sind zusätzlich mindestens vierteljährlich auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. Eine optische Raumüberwachungsanlage ist mindestens monatlich auf Funktionsfähigkeit zu prüfen (§ 37 DGUV-V 25).

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