Zusammenfassung

 
Begriff

Isocyanate können aliphatische oder aromatische Verbindungen sein, handelsüblich sind Flüssigkeiten oder Pulver bzw. Flocken. Isocyanate mit einer Isocyanat-Gruppe werden als Monoisocyanate bezeichnet, mit 2 Gruppen als Diisocyanate. Monoisocyanate werden z. B. zur Herstellung von Pestiziden verwendet, Diisocyanate sind v. a. Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunststoffen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

1 Einsatzgebiete

Die sehr flüchtigen Monoisocyanate werden z. B. zur Herstellung von Pestiziden verwendet.

Die weniger flüchtigen Diisocyanate – wichtigste Vertreter sind Toluoldiisocyanat (TDI) und Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) – sind v. a. Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunststoffen (Polyurethane, kurz: PU, PUR) als

  • Schaumstoffe (Weich-, Hart-, Integral-, Isolierschaumstoffe),
  • Montageschäume,
  • Elastomere (Scheiben- und Karosserieklebstoffe, Fugendichtmassen),
  • Lackrohstoffe,
  • Beschichtungen,
  • Fasern und
  • Klebstoffe.

Isocyanate sind Ausgangsstoff für zahlreiche chemische Erzeugnisse, die breite Anwendung finden v. a. im Kraftfahrzeug- und Flugzeugbau, in der Möbel- und holzverarbeitenden Industrie sowie Metall- und Bauindustrie und im Bergbau. Auch in Gießereien und zur Textil- und Bekleidungsherstellung werden Produkte aus Isocyanaten eingesetzt.

Für bestimmte Diisocyanate gelten nach Anhang XVII 1907/2006/EG (REACH) Verwendungsbeschränkungen bzw. -verbote.

2 Gefahren

Gefahren entstehen v. a. bei der Herstellung und Anwendung von Isocyanaten. Eine Aufnahme erfolgt hauptsächlich über die Atemwege durch Einatmen von isocyanathaltigen Dämpfen, Aerosolen und Staub. Auch eine mögliche Aufnahme über die Haut bzw. Hautkontakt v. a. in der Bauwirtschaft muss berücksichtigt werden. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:

  • reizt Augen, Atemwege (Husten, Atemnot, Schnupfen) und Haut, bis hin zu Hornhautschäden, Ekzem, Nesselsucht,
  • kann sog. Isocyanat-Asthma auslösen: Hauptursache für berufsbedingte Atemwegserkrankungen sind Isocyanate, derartige Erkrankungen sind als Berufskrankheit anerkannt (BK Nr. 1315 Erkrankungen durch Isocyanate).

Für einige Isocyanate gibt es Hinweise auf Krebs erzeugende und keimzellmutagene Wirkungen, so sind z. B. MDI und TDI als krebserzeugend Kategorie 2 eingestuft (s. KMR-Liste).

 
Achtung

Freisetzung von Isocyanaten

Isocyanate werden freigesetzt z. B. bei folgenden Tätigkeiten bzw. Anlässen:

  • Schweißen PUR-lackierter oder PUR-beschichteter Metalle,
  • Ein- oder Abbrennen von PUR-Lackschichten,
  • Stahl- und Aluminiumgießen in MDI-gefestigte Sandkerne oder andere Formen,
  • Schneiden von Hartschaumplatten,
  • mechanischer Bearbeitung unter Hitzeeinwirkung von Isocyanat-verleimten Spanplatten,
  • Anschleifen von PUR-Anstrichen,
  • starkes Erhitzen und Verbrennen von stickstoffhaltigem Material, z. B. Bakelit, beschichtete Steinwolle,
  • Lagerung oder mechanischer Bearbeitung nicht vollständig ausreagierter Polyurethanprodukte,
  • Wohnungs- und Autobrände.

In Bhopal, Indien wurden 1984 unbeabsichtigt mehrere Tonnen Methylisocyanat freigesetzt. Dies war die bisher schlimmste Chemiekatastrophe, bis zu 10.000 Menschen wurden dabei getötet, über 300.000 Menschen wurden verletzt.

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) existieren nur für Einzelverbindungen (sog. Monomere), für Polymere bzw. Gemische verschiedener Isocyanate dient Anlage 2 TRGS 430 als Grundlage, um die Gefährdung am Arbeitsplatz zu beurteilen (Bewertungsindex).[1]

[1] S. a. www.baua.de: Katalog der Expositionsszenarien zur TRGS 430.

3 Maßnahmen

3.1 Technische Maßnahmen

  • sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes,
  • ggf. Absaugung, insbesondere bei Erwärmung, Entstehung von Dämpfen, bzw. Aerosolen,
  • vorzugsweise in geschlossenen Maschinen und Anlagen arbeiten,
  • ggf. Abluftreinigung,
  • Abdeckungen, Spritzschutzeinrichtungen gegen Spritzer,
  • Eindringen in den Boden sicher verhindern (Stahlwanne),
  • Fußboden sollte keinen Bodenabfluss haben,
  • für Arbeitsplätze, an denen mit Isocyanaten umgegangen wird, gilt: Stets geeignete sog. Vernichterlösungen (i. A. aus Wasser, Alkoholen, Ammoniak, Soda oder Kalk, Spülmittel/Netzmittel) in ausreichender Menge bereitstellen.

3.2 Organisatorische Maßnahmen

  • Betriebsanweisung erstellen und regelmäßig Unterweisungen durchführen,
  • Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie für werdende und stillende Mütter (JArbSchG, MuSchG),
  • Allergiker, Asthmatiker bzw. Personen, die zu Erkrankungen der Atemwege neigen, sowie durch Isocyanate sensibilisierte Personen dürfen nicht mit Isocyanaten arbeiten,
  • das Betreten der Betriebsbereiche ist nur den Beschäftigten gestattet, entsprechende Hinweisschilder anbringen,
  • arbeitsmedizinische Vorsorge muss angeboten werden. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge ist bei Beschäftigten erforderlich, bei denen ein Bewertungsindex für die Isocyanat-Gesamtkonzentration über 1 ermittelt wurde oder ein regelmäßiger Hautkontakt ...

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