Kurzbeschreibung

Fragen zur sicheren Arbeitsorganisation bei Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten (DGUV-I 209-015 (bisher BGI 577)).

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1)

Ist bekannt, dass 20 % aller tödlichen Arbeitsunfälle mit der Instandhaltung in Zusammenhang stehen?

  • Quetschung an laufenden Maschinen (unwirksame Schutzeinrichtungen, Fehlbedienung, mangelhafte Verständigung)
  • Absturz von Arbeitsplätzen und Zugängen
  • Verbrennung, Vergiftung (Druck, Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe)
  • Prellung, Quetschung (fallende oder wegfliegende Teile)
 
2)

Liegt für die durchzuführenden Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung vor, und sind die Schutzmaßnahmen dem Instandhaltungspersonal bekannt?

  • Unterweisung
  • Betriebsanweisungen
 
3)

Werden die Instandhaltungsmaßnahmen bei stehender Maschine/Anlage durchgeführt?

Achtung: Die Maschine/Anlage muss gegen Wiedereinschalten gesichert sein!
 
4) Liegen die Wartungsstellen außerhalb des Gefahrenbereichs?  
5)

Lassen sich Teile, die häufig auszuwechseln sind, problemlos und risikolos demontieren und montieren?

Beispiel: von einer Arbeitsbühne aus
 
6)

Können die Arbeitsstellen sicher erreicht werden?

Rangfolge der Maßnahmen:

  • ortsfeste Arbeitsbühne mit Geländer
  • Gerüst
  • Hubarbeitsbühne
  • Arbeitsbühne an Gabelstaplern
  • Leiter
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
 
7) Findet eine Instandhaltung nur dann an laufender Maschine statt, wenn hierfür besondere Schutzeinrichtungen vorhanden sind?  
8) Werden geplante Arbeiten nach einem Reparaturplan ausgeführt (Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmenfestlegung liegt vor) oder werden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei ungeplanten Arbeiten vorher ermittelt und festgelegt?  
9)

Werden alle Beschäftigten regelmäßig unterwiesen?

  • mind. einmal jährlich
  • bei ungeplanten oder nicht regelmäßig durchgeführten Instandhaltungsaufträgen vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. mehrmals jährlich
 
10)

Steht die für die durchzuführende Tätigkeit erforderliche Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung und wird diese konsequent getragen?

  • Unterweisung
  • ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (z. B. Lärm, Atemschutz)
 
11)

Werden die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen über die Gefahren und einzuhaltenden Schutzmaßnahmen mind. jährlich unterwiesen?

Erfolgt die Unterweisung auf Grundlage der Betriebsanweisung (sofern diese auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vorhanden sein muss)?

 
12)

Werden die Gefahren und Schutzmaßnahmen, die durch Arbeitsmittel bzw. das Arbeitsverfahren hervorgerufen werden, vor Aufnahme der Tätigkeit, mind. jedoch jährlich unterwiesen?

Beispiele:

  • Schweißen, Trennen, Löten
  • zerspanende Maschinen
  • Handwerkzeuge
  • elektrischer Strom
  • Anschlagen von Lasten
  • Behälter, Silos und enge Räume
  • Alleinarbeit mit erhöhter Unfallgefahr
 
13) Findet eine Koordinierung statt, falls durch die Arbeiten eine gegenseitige Gefährdung mehrerer Gewerke vorliegt?  
14) Ist eine ausreichende Anzahl Mitarbeiter in Erster Hilfe ausgebildet?  
15) Werden Arbeitsmittel, Maschinen, Geräte etc. entsprechend den Prüfvorschriften und Intervallen regelmäßig geprüft?  

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