Wartungsarbeiten sollten vorbeugend in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Dafür ist je nach Schwierigkeitsgrad der Arbeiten ausgebildetes Fachpersonal erforderlich. Ziel der Wartung ist es, eine möglichst lange Lebensdauer und einen geringen Verschleiß der gewarteten Objekte zu gewährleisten.

Wartung von technischen Objekten umfasst z. B. das Nachstellen, Schmieren, funktionserhaltendes Reinigen, Konservieren, Nachfüllen oder Ersetzen von Betriebsstoffen oder Verbrauchsmitteln (z. B. Kraftstoff, Schmierstoff oder Wasser) und planmäßiges Austauschen von Verschleißteilen (z. B. Filter oder Dichtungen), wenn deren noch zu erwartende Lebensdauer offensichtlich oder gemäß Herstellerangabe kürzer ist als das nächste Wartungsintervall.

Unter einer Inspektion versteht man eine prüfende Tätigkeit im Sinne einer Kontrolle oder Prüfung. Die Inspektion dient dabei der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands, z. B. eines Arbeits- oder Betriebsmittels.

Nach § 4 BetrSichV muss jeder Arbeitgeber die nach den allgemeinen Grundsätzen § 4 Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss er nach § 3 BetrSichV für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen (als eine Form der Inspektion) ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, die die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln beauftragt werden.

Unter Instandsetzung oder auch Reparatur (von lat. reparare = wiederherstellen) wird der Vorgang verstanden, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Eine Reparatur kann z. B. durch den Austausch defekter Teile, durch das Hinzufügen von Teilen oder durch eine Neuordnung von Teilen (z. B. Zusammenkleben oder Schweißen) erfolgen. Bei modernen technischen Geräten und Arbeitsmitteln wird außerdem in zunehmendem Maß die Elektronik oder die elektrische Steuerung durch Programme zum Gegenstand von Reparaturen.

Nach der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten sind immer Erprobungen erforderlich. Darunter versteht man jedes Ingangsetzen eines Arbeitsmittels nach einer Instandsetzung zum Zweck der Funktionsprüfung, der Feststellung und Überprüfung von sicherheitstechnisch relevanten Betriebsdaten (z. B. Testläufe) sowie der Vornahme von Einstellungsarbeiten an Arbeitsmitteln und deren Ausrüstungsteilen.

Arbeiten zu Verbesserungen als Bestandteil von Instandhaltungsarbeiten können nicht vollständig und klar gegen Umbau- und Modernisierungsarbeiten abgegrenzt werden. Als das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung ist die Fragestellung anzusehen, was im Ergebnis der jeweiligen Arbeiten erreicht werden soll. Wird durch Verbesserungen die Anlage, das Arbeits- oder Betriebsmittel dahingehend verändert, dass der Sollzustand zwar angehoben, die Nutzung jedoch nicht verändert wird, so ist von Verbesserungen zu sprechen.

Als Verbesserungen werden Arbeiten und Maßnahmen bezeichnet

  • zur Erhöhung des Werts,
  • zur Berücksichtigung und Anwendung wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse hinsichtlich der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit (Gebrauchswertsteigerung z. B. durch Energieeinsparung, verbesserte Steuerung) oder
  • zur Umnutzung einer Anlage.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge