Infektionsrisiken im Umgang mit Lebensmitteln werden leicht unterschätzt, obwohl regelmäßig Vorfälle mit durch Lebensmittel übertragenen Infektionen zu verzeichnen sind. Zur Infektionsausbreitung kommt es sowohl durch mit Erregern behaftete Lebensmittel als auch durch Ausscheider, die Erreger in den Produktionsprozess eintragen. Die häufigste Ursache für durch Lebensmittel übertragene Infektionen sind Campylobacter-Bakterien, die in ganz Europa v. a. in den Sommermonaten Durchfallerkrankungen auslösen. Typische Erreger sind außerdem Salmonellen, Hepatitis A, Rota- und Noroviren. Die umfangreichen lebensmittelhygienischen Vorschriften sind zu berücksichtigen. Dazu sind die Merkblätter der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten sehr informativ.

 
Wichtig

Belehrung beim Umgang mit Nahrungsmitteln

Alle, die außerhalb des häuslichen Bereichs mit Nahrungsmitteln umgehen (also auch gelegentliche Servicekräfte, Aushilfen, Ehrenamtliche usw.) müssen vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt und danach alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber über Infektionsschutz belehrt werden (u. a. über Hygieneregeln und Beschäftigungsverbote bei Verdacht auf bestimmte Krankheiten, § 43 IfSG). Das ist für viele Betriebe und Veranstalter, die nicht regelmäßig mit Lebensmitteln umgehen, schwer durchzuhalten, sollte aber angestrebt werden. Weil bei Schäden durch Lebensmittelvergiftungen mit Haftungsansprüchen gerechnet werden muss, sollte die betriebliche Haftpflicht entsprechend ausgelegt sein.

Bestimmte Pflichtuntersuchungen sind nicht mehr vorgeschrieben, weil sie sich nicht als effektiv zum Infektionsschutz erwiesen haben.

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