Ein besonders wichtiger Aspekt sind mögliche elektrostatische Aufladungen durch Reibungsvorgänge beim Reinigen.

Elektrostatische Aufladungen entstehen beim Aufsaugen oder Abblasen. Eine ausreichende Erdung aller Anlagenkomponenten der elektrischen Reinigungsmittel ist sicherzustellen, wenn in ex-geschützten Bereichen gearbeitet wird. Vor allem beim Saugen trockener Güter sind elektrostatische Aufladungen möglich.

Beim Umgang mit Flüssigkeitsstrahlern können aufgeladene Nebel entstehen. Besteht Explosionsgefahr durch Gase und Dämpfe von Acetylen, Schwefelkohlenstoff und Wasserstoff, ist diese Art der Reinigung nicht zulässig.

Bei Misch- und Umschüttvorgängen von Flüssigkeiten und Staub ist ebenfalls mit statischen Aufladungen zu rechnen. Gerade im Umgang mit explosionsfähigen Gefahrstoffen (Umschütten von explosionsfähigem Lösemittel, welches zum Entfetten/Reinigen benutzt wird) und Stäuben (Aufkehren, Umschütten von Alustaub) sind für diese Vorgänge Ex-Schutzmaßnahmen zu treffen. Das können sein:

  • Nur bei ausreichender Belüftung verwenden.
  • Von Hitze, Funken und Flammen fernhalten.
  • Statische Elektrizität vor dem Umfüllen des Materials durch Erden und Verbinden der Behälter und Geräte ableiten.
  • Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
  • Explosionsgeschützte elektrische Geräte (Lüftung, Beleuchtung und Materialbewegung) verwenden.

Elektrostatische Aufladungen können bereits durch Reibung der Arbeitskleidung mit isolierenden Materialien aneinander entstehen. Dazu kann neben normalen Textilien auch die Persönliche Schutzausrüstung zählen. Schon kleine Entladungsenergien können zündwirksam sein. Deswegen darf Arbeits- und Schutzkleidung in explosionsgefährdeten Bereichen[1] weder aus- noch angezogen werden. In der höchsten Ex-Zone 0 muss zudem Kleidung getragen werden die ableitfähig ist.[2]

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