Die Reinigung ist eine der Hauptarbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen. Hier sind grundsätzlich die Schutzmaßnahmen nach DGUV-R 113-004 zu berücksichtigen. Vor Beginn der Arbeiten ist zwingend eine Gefährdungsbeurteilung in jedem Einzelfall notwendig.

Die Reinigungsverfahren an sich bringen bereits einige Gefährdungen mit sich. Bei der Ausführung in Behältern, Silos und engen Räumen jedoch, wird das Gefährdungspotenzial verstärkt, da

  • Fluchtwege stark eingeschränkt sind,
  • Sicherheitsabstände stark reduziert sind und man somit direkt von den Reinigungsbegleiterscheinungen betroffen ist.

Nach dem Schutzmaßnahmenkonzept sind Reinigungen im geschlossenen Verfahren empfehlenswert, sodass das Personal mit der eigentlichen Reinigung nicht mehr konfrontiert wird und somit auch die Gefährdung auf ein Minimum beschränkt ist.

 
Praxis-Beispiel

Reinigungen im geschlossenen Verfahren

Manuelle Hochdruckarbeiten in geschlossenen Behältnissen, wie in Tanks können z. B. technisch ersetzt werden, wenn Tankwaschköpfe eingesetzt werden.

Wichtig ist, vor dem Befahren einen Erlaubnisschein auszustellen. Darin sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt. Aufsichtführende, Sicherungsposten und ggf. Verantwortliche eines Fremdunternehmens bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie die festgelegten Maßnahmen kennen (Mustererlaubnisschein, s. Anhang 1 DGUV-R 113-004). Dann erst kann die Befahrung freigegeben werden.

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