Begriff

Hygiene im klassischen Sinn bezeichnet die Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie). So gesehen sind fast alle Bestrebungen im Arbeitsschutz hygienischer Natur. Im gebräuchlicheren Sinn wird unter Hygiene jedoch vor allem die Vorbeugung von Infektionskrankheiten verstanden. Diese betrifft nicht alle Betriebe in gleichem Maße. Allerdings sind Hygienefragen grundsätzlich überall dort relevant, wo Menschen zusammenkommen, also auch am Arbeitsplatz.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Vorgaben zum Thema Hygiene finden sich in unterschiedlichen Rechtsgebieten, deren Schwerpunkte hauptsächlich außerhalb des Arbeitsschutzes liegen:

Infektionsschutz: Hier dient vor allem das Infektionsschutzgesetz dem Schutz vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten in der Bevölkerung und enthält u. a. Regelungen zu Meldepflichten und Beschäftigungsverboten. Speziellere Hygienefragen (z. B. im Krankenhaus oder bei drohenden Epidemien) werden in Leitlinien, Richtlinien oder Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts geregelt, außerdem (für gesundheitsbezogene Dienstleistungen) in den Hygieneverordnungen der Länder.

Lebensmittelrecht: Im Lebensmittelbereich gibt es eine Vielzahl von hygienerelevanten Richtlinien und Normen (EG-Verordnung 852/2004 "Lebensmittelhygiene", Trinkwasserverordnung, HACCP-Richtlinien u. v. m.). Im Arbeitsschutzbereich beziehen sich einzelne Unfallverhütungsvorschriften auf Hygienefragen (s. u.).

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