Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob im Betrieb allgemeine Hygieneregeln (z. B. für Waschräumen und Toiletten) und spezielle Hygienemaßnahmen (z. B. für den Umgang mit Lebensmitteln) eingehalten werden.

Hygiene im Betrieb

  Check OK Bemerkungen
I. Betriebsräume    
1) Können alle Betriebsräume ausreichend belüftet werden?    
2) Sind die Reinigungsintervalle in den Betriebsräumen so gewählt, dass gefahrdrohende Verunreinigungen vermieden werden?    
II. Umkleideräume    
3) Ist bei Bedarf (stark schmutzende Tätigkeit, Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen mit Infektionsgefahr usw.) eine Schwarz-Weiß-Trennung gegeben?    
4) Sind die Umkleideräume leicht zu reinigen (abwischbare Wand- und Bodenflächen, Kehlsockel usw.)?    
5) Gibt es Abfallbehälter in den Umkleideräumen?    
6) Gibt es bei Bedarf eine Einrichtung zum Trocknen von Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Schuhen?    
III. Waschgelegenheiten    
7) Sind Waschräume vorhanden bei stark schmutzenden Tätigkeiten, Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen mit Infektionsgefahr usw.?    
8) Sind die Waschräume leicht zu reinigen (abwischbare Wand- und Bodenflächen, Kehlsockel usw.)?    
9) Gibt es Handwaschmittelspender (einhandbedienbar) und Einmalhandtücher/Händetrockner (keine gemeinschaftlich benutzten Handtücher und Seifenstücke)?    
10) Gibt es ausreichend Abfallbehälter (besonders bei Verwendung von Einmalhandtüchern)?    
IV. Toiletten    
11)

Sind die Toilettenzellen vom zugehörigen Waschraum vollständig abgetrennt?

Hinweis: Kann entfallen, wenn nur eine Toilette im Raum vorhanden ist und dieser keinen unmittelbaren Zugang zu einem Arbeits-, Pausen-, Umkleide- oder Sanitätsraum hat.
   
12) Sind Füßböden und Wände leicht zu reinigen?    
13) Sind Abfalleimer mit Deckel sowie in Damentoiletten Hygienebehälter mit Deckel in den Toilettenzellen vorhanden?    
14) Sind Waschgelegenheiten vorhanden (mit Handwaschmittelspender (einhandbedienbar) und Einmalhandtüchern/Händetrockner (keine gemeinschaftlich benutzten Handtücher und Seifenstücke)?    
V. Betriebliche Risiken    
15) Gibt es für bestehende Hygienerisiken Betriebs- und Verfahrensanweisungen, Hygienepläne usw.?    
16) Werden organische Abfälle so gelagert, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht, und zügig entsorgt?    
17) Werden Kühlschmierstoffe so gepflegt und eingesetzt, dass hygienische Risiken vermieden werden?    
18) Sind Arbeitsverfahren so gewählt, dass Verspritzen, Stauben usw. von potenziell infektiösem Material vermieden wird? (z. B. organische Abfälle, Schimmel, Ausscheidungen von Mensch und Tier, organische Stäube usw.)    
19) Steht, falls erforderlich, die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung?    
20) Werden die geltenden Hygieneregeln (Ess-, Trink- und Rauchverbote, Reinigungs- und Hygienepläne, hygienische Händereinigung und -desinfektion) eingehalten?    
21) Sind die Beschäftigten in Fragen der Arbeitshygiene unterwiesen?    
VI. Trinkwasser    
22) Ist die Trinkwasserinstallation sachgerecht ausgeführt (nach Trinkwasserverordnung und DVGW-Arbeitsblättern)?    
23) Sind "tote" Leitungsabschnitte vermieden und nicht mehr benötigte Wasserleitungen abgeklemmt bzw. deinstalliert?    
24) Werden selten benutzte Verbrauchsstellen (selten benutzte Wasch- und Duschgelegenheiten, Gästebereiche usw.) regelmäßig gespült?    
25) Werden, falls erforderlich, Trinkwasserproben regelmäßig untersucht (in Bereichen, in denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird wie Gaststätten-, Beherbergung- und Veranstaltungsbetriebe, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Sportstätten usw. sowie in der Lebensmittelbranche)?    
VII. Umgang mit Lebensmitteln im Betrieb    
26) Werden Lebensmittel, die im Betrieb unverpackt abgegeben werden (in Kantinen, Cafeterien – Frischwaren wie Brötchen, Gebäck, Salate usw.), nach HACCP-Grundsätzen hergestellt bzw. zubereitet?    
27) Sind Mitarbeiter, die direkten Umgang mit Lebensmitteln haben (also z. B. Speisen zubereiten, erwärmen oder ausgeben) nach Hygienevorschriften geschult und nach § 43 IfSG belehrt?    
28) Werden verpackte Lebensmittel (Kiosk- oder Automatenware wie Getränke, Süßwaren, Gebäck in Packungen) sachgerecht gelagert und nur in einwandfreiem Zustand abgegeben?    
29) Werden Getränkeautomaten für offen ausgeschenkte Getränke nach Herstellerangaben betrieben?    
30)

Werden Küchen und Küchenbereiche, in denen Mitarbeiter Speisen lagern und zubereiten

  • in einwandfreiem Zustand gehalten?

  • regelmäßig und ausreichend gründlich gereinigt?

  • zweckentsprechend genutzt (keine überlagerten oder verdorbenen Lebensmittel, keine schmutzenden oder gefährlichen Tätigkeiten im Raum/in der Nähe?

   
31) Wird das Verzehr- und Lagerungsverbot für Lebensmittel in Schadstoff belasteten Bereichen eingehalten?    

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