Für Hygienefragen bei nicht medizinischen Dienstleistungen wie in Haarpflege, Fuß- und Handpflege, Akupunktur, Tätowierungen und Piercing usw. sind die Hygieneverordnungen der Länder zu berücksichtigen. Sie enthalten Vorgaben zum Infektionsschutz für Kunden und Personal gleichermaßen, besonders im Hinblick auf den (möglichen) Kontakt mit Blut (Reinigung und Desinfektion von Bereichen und Geräten, persönliche Hygiene, Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung usw.).

Für den gesamten Bereich der Hygiene in Gesundheitsberufen im weiteren Sinn stellen die zuständigen Berufsgenossenschaften (v. a. BGW) zusätzliche Informationen und Unterlagen zu vielen speziellen Themen zu Verfügung.

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