Zusammenfassung

 
Begriff

Holzschutzmittel sollen den Befall von Holz und Holzwerkstoffen durch Pilze bzw. Insekten verhindern oder bekämpfen. Es gibt holzverfärbende (Bläuepilze) und holzzerstörende (Pilze und Insekten) Organismen.

Zum Einsatz kommen Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die zu den Biozidprodukten gehören, es gilt das Minimierungsgebot. Je nach Anwendungszweck und Verfahren werden unterschiedliche Holzschutzmittel verwendet. Sie enthalten häufig Bor, Chrom, Kupfer, Ammoniumverbindungen oder Kombinationen aus diesen Stoffen. Angewendet werden auch Fungizide oder Insektizide in organischen Lösemitteln oder wässriger Lösung.

Holzschutz für tragende und aussteifende Bauprodukte und Bauteile ist Pflicht. Dabei sind bauliche Maßnahmen und geeignete Holzarten vorrangig anzuwenden. Bauaufsichtlich zugelassene Holzschutzmittel sind im Holzschutzmittelverzeichnis aufgeführt, das vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben und jährlich aktualisiert wird.

Beschichtungsstoffe ohne biozide Wirkstoffe, Mittel gegen Vergrauung durch UV-Licht oder gegen Flecken, Staub und Schmutz gehören nicht zu den Holzschutzmitteln. Verwendet werden z. B. Lasuren, Öle oder Wachse.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für den Umgang mit Holzschutzmitteln sind v. a. grundlegend:

  • Chemikaliengesetz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – "Biozid-Verordnung"
  • TRGS 618 "Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel"
  • DIN 68800, Teile 1–4 "Holzschutz"
  • DGUV-I 209-043 "Holzschutzmittel – Handhabung und sicheres Arbeiten"
  • DIN EN 335 "Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten"
  • Weitere Normen zu Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten, u. a. DIN EN 460, 350, 351, 599

1 Holzschutz

Als organischer Stoff kann Holz von Insekten und Pilzen befallen und zerstört werden. Maßnahmen zum Holzschutz sind

  • baulich (konstruktiv),
  • chemisch (mit Holzschutzmitteln),
  • physikalisch (hohe Temperatur bei Bekämpfungsmaßnahmen),
  • Beschichtungen oder
  • der Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit (Resistenz).

Baulicher Holzschutz hat Vorrang vor dem Einsatz von Holzschutzmitteln (vgl. DIN 68800 Teil 3). Es eignen sich Hölzer, die eine natürliche Resistenz gegen Pilze, Insekten und/oder Moderfäule besitzen, wie z. B. Teak, Robinie oder Eibe.

Nur für den konstruktiven Bereich in baulichen Anlagen müssen Holzschutzmittel verwendet werden, um dauerhafte Standsicherheit zu gewährleisten; dies gilt u .a. für tragende und aussteifende Bauteile, wie z. B. Fachwerke, Pergolen, Stützbalken im Freien, Holzbrücken oder Dachbalken. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Holzschutzmittel ("DIBt-Holzschutzmittel") verwendet werden. Sie sind im "Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Zulassungsbereich: Holzschutzmittel" aufgeführt, das vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben und jährlich aktualisiert wird. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden auch die Aspekte Gesundheit und Umwelt bewertet. DIBt-Holzschutzmittel dürfen nur gewerblich verwendet und nur von Fachleuten verarbeitet werden; Anwendungsbereich und Einbringverfahren sind jeweils festgelegt. Lindan und Pentachlorphenol sind wegen ihrer hohen Toxizität nicht mehr zugelassen. Im Ausland hergestellte Hölzer können diese Stoffe jedoch noch enthalten.

Bei nichttragenden Hölzern, wie Holzverkleidungen, Fensterrahmen, Außentüren, Giebelverschalungen oder Zäunen, sollen Beschichtungsstoffe den Wert erhalten oder dienen der Gebrauchstauglichkeit. Es ist im Einzelfall zu entscheiden, ob biozidhaltige Mittel erforderlich sind oder biozidfreie Produkte verwendet werden können, Orientierung bei der Auswahl gibt dann z. B. der "Blaue Engel". Produkte mit RAL-Gütezeichen entsprechen festgelegten Qualitätskriterien.

 
Achtung

Keine Holzschutzmittel ohne Prüfbescheid bzw. Prüfzeugnis verwenden

Produkte ohne Prüfbescheid bzw. -zeugnis wurden weder auf Wirksamkeit geprüft noch einer gesundheitlichen Bewertung unterzogen. Es ist daher unsicher, ob sie das Holz wirksam schützen bzw. die Gesundheit gefährden.

 
Wichtig

Keine chemischen Holzschutzmittel in Innenräumen

In Innenbereichen sollten chemische Holzschutzmittel grundsätzlich nicht eingesetzt werden, da Inhaltsstoffe in die Raumluft übergehen und die Gesundheit gefährden können.

2 Arten von Holzschutzmitteln

Holzschutzmittel werden u. a. in Gebrauchsklassen (bisher: Gefährdungsklassen) eingeteilt. Abhängig vom Wirkstoff sind Holzschutzmittel gegen Pilze und/oder Insekten vorbeugend und/oder bekämpfend wirksam (Tab. 1).

Nach Anhang XVII 1907/2006/EG (REACH) gelten für Arsen- (Nr. 19) sowie für Quecksilberverbindungen (Nr. 18) für den Holzschutz Verwendungsbeschränkungen bzw. -verbote. Laut Anhang I 2019/1021/EU (POP-Verordnung) sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwenden von Pentachlorphenol (PCP) sowie Gemischen und Erzeugnissen mit PCP verboten, Ausnahmen regelt Artikel 4 der Verordnung. Mit PCP sowie PCP-Verbindungen behandelte Teile mit eine...

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