Das Gefährdungspotenzial hängt vom eingesetzten Wirkstoff und vom Einbring- bzw. Auftragverfahren ab. Eine Übersicht über die wichtigsten Gesundheits- und Umweltgefahren von Holzschutzmitteln liefert die DGUV-I 209-043. Tab. 2 zeigt einen Auszug daraus.

 
Art Gesundheitsgefahren Umweltgefahren
Wässrige Holzschutzmittel Gefahren abhängig vom eingesetzten Wirkstoff (s. DGUV-I 209-043)
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel
  • Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
  • Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
  • Reizt die Augen oder die Haut
  • Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
  • Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
  • Als Sondermüll entsorgen
  • Wassergefährdungsklasse 2 (deutlich wassergefährdend)
Steinkohlenteeröl-Präparate
  • Kann Krebs erzeugen
  • Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut
  • Bei einzelnen Produkten dieser Gruppe können aufgrund weiterer Inhaltsstoffe zusätzlich folgende Gesundheitsgefahren auftreten: verursacht Verätzungen
  • Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
  • Als Sondermüll entsorgen
  • Wassergefährdungsklasse 2 (deutlich wassergefährdend)
Sonderpräparate Gefahren abhängig vom eingesetzten Wirkstoff (s. DGUV-I 209-043)
Begasungsmittel
  • Giftig beim Einatmen
  • Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
  • Sehr giftig für Wasserorganismen

Tab. 2: Gesundheits- und Umweltgefahren in Holzschutzmitteln (Auszug aus DGUV-I 209-043)

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