Krananlagen oder Winden-, Hub- und Zuggeräte werden vorrangig dazu eingesetzt, um Lasten zu heben. Durch den Einsatz dafür geeigneter Aufnahmemittel sind sie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Personenbeförderung befähigt. Diese Aufnahmemittel können je nach Arbeitsaufgabe unterschiedlich gebaut sein. Grundsätzlich werden unterschieden: Personenförderkörbe, Arbeitskörbe, Arbeitsbühnen, Arbeitssitze, Siloeinfahreinrichtungen oder Traghosen.

Hochziehbare Personenaufnahmemittel setzen sich zusammen aus Personenaufnahmemitteln, Hebezeugen, Tragmitteln, Anschlagmitteln und Aufhängungen. Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel sind in der gleichnamigen DGUV-R 101-005 zusammengestellt.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall spezielle Unfallverhütungsvorschriften bzw. BG-Regeln, in deren Geltungsbereich hochziehbare Personenaufnahmemittel eingesetzt werden (z. B. DGUV-R 100-500 Kap. 2.34 (Silos), DGUV-V 38 (Bauarbeiten), DGUV-V 45 (Schiffbau), DGUV-V 52 (Krane)).

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