An hochgelegenen Arbeitsplätzen werden häufig Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz eingesetzt. So ist es z. B. üblich, für Arbeiten auf Flachdächern, bei Trapezblech- und Fertigteilmontagen, Höhensicherungsgeräte als PSA gegen Absturz zu verwenden.[1]

Auf die Anwendung von PSA gegen Absturz darf im Einzelfall nur dann verzichtet werden, wenn die Arbeiten von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten nach Unterweisung durchgeführt werden und die Absturzkante für die Beschäftigten deutlich erkennbar ist (Abschn. 4.2 Nr. 4 ASR A2.1).

[1] Quelle: IFA.

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