Der Hochbau erfordert das Heben von Lasten; nur so können aus Grundstoffen und Bauteilen Gebäude gefertigt werden. Trotz der Minimierung der Gewichte der Bauteile sorgt eine immer stärkere industrielle Vorfertigung für den Einsatz von Kranen und anderen Hilfsmitteln (ggf. Exoskelette). Auch hier gilt, dass sich niemand in Bereichen aufhalten darf, auf den Teile fallen können. Notfalls müssen dazu ganze Bereiche der Baustelle gesperrt werden.

Formschlüssige Transportverfahren (Betonkübel mit sauberen Rändern und Abstellrahmen oder Transportkörbe bzw. Stapeleinrichtungen) können als sicherere Kranlast z. B. mit Schlingen aufgenommen werden.

Alle Lastaufnahmemittel, Verbindungsmittel und Anschlagpunkte müssen unbeschädigt und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. Regelmäßige Prüfungen sind dafür unerlässlich.

Auf jeden Fall muss das Anschlagen der Lasten an Hebezeuge durch einen erfahrenen Anschläger erfolgen. Dieser trägt nahezu die gleiche Verantwortung wie der eigentliche Kranführer und muss deshalb vom Unternehmer sorgfältig ausgesucht sein und Wissen über die eingesetzten Arbeits- und Hilfsmittel haben. Krane und Winden und Bauaufzüge mit Personenbeförderung sind als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft und müssen von zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.

Ein leider weit verbreitetes Fehlverhalten ist beim Entgegennehmen und Positionieren von Kranlasten zu beobachten. Statt die Last mithilfe eines Führungsseils zu stabilisieren oder auszurichten, wird diese direkt mit bloßen Händen geführt. Eventuelle Fehlbewegungen der Lasten (rucken, schlagen, pendeln) können nicht von Personen wirksam gedämpft werden. Die Personen geraten zwischen Last und andere Gegenstände und werden eingeklemmt oder vom ihrem Standplatz weggefegt und fallen in Gegenstände hinein oder stürzen ab. Mit dem Seil besteht Abstand zwischen Person und Last und im Gefahrfall kann es losgelassen werden und die Person kann sich in Sicherheit bringen.

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