Die Eigenverantwortung des Unternehmers mithilfe von Beurteilungen von Arbeitsplätzen (Gefährdungsbeurteilung) ersetzt immer mehr die konkreten Regelungen und Vorgaben, wie sie früher im Regelwerk der Unfallversicherungsträger vorlagen.

Heute geben z. B. die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und auch die Baustellenverordnung den Rahmen für die Beurteilungskriterien vor. Diese Vorschriften werden für das Bauwesen ergänzt durch das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk, v. a. die DGUV-V 38 "Bauarbeiten".

Weiterhin zeigen technische Regelwerke, wie z. B. ASR, TRBS, RAB und die DGUV-Regeln, die Rahmenbedingungen auf.

Schließlich sind auch andere Rechtsbereiche wie z. B. das Chemikalienrecht zu beachten.

Wegen der heute vorliegenden Komplexität zieht sich durch alle Bereiche von Kriterien die Beurteilung der Arbeitsplätze als zentraler Orientierungsmaßstab. Sachgerechte Gefährdungsbeurteilungen sind die unabdingbare Voraussetzung für die richtige Auswahl der Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel und Grundlage für eine wirksame Koordination.

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