Hochbau unterliegt dem Baurecht, das sich v. a. auf die sichere Nutzung, auch unter allgemeinen Interessen, bezieht. In Deutschland ist das Baurecht landesspezifisch und damit in den Landesbauordnungen mit ergänzenden Richtlinien und technischen Baubestimmungen geregelt.

Über diese allgemeinen Interessen hinaus werden dort auch die Rollen und Verantwortungen der am Bau Beteiligten benannt:

  • Der Bauherr muss dafür sorgen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise erfolgen und Entwurfsverfasser, Unternehmen und Bauleitung bestimmt werden.
  • Der Bauleiter ist verantwortlich für den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere ist auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten. Die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt.

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