Begriff

Der Nutzwert eines gewerblich genutzten Gebäudes wird durch fehlenden oder ungeeigneten Hitze- und Lichtschutz erheblich gemindert. Aufheizung und Blendung, z. T. die Folge neuer Trends in der Bautechnik, können zu starken Belastungen an betroffenen Arbeitsplätzen führen. Den hohen Investitionskosten qualitativ hochwertiger Sonnenschutzeinrichtungen steht – bei optimal angepassten Lösungen – ein sehr hoher Gebrauchswert gegenüber.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung muss die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden können. Nach Anhang 3.5 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung müssen Fenster, Oberlichter und Glaswände unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen. Diese Forderung wird in den ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" und ASR A3.5 "Raumtemperaturen" noch konkreter gefasst. Darin heißt es, dass störende Blendung und übermäßige Erwärmung durch Sonneneinstrahlung an solchen Bauteilen zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren sind. Dazu werden Grenzwerte und konkrete Vorgehensweisen genannt.

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