Die Bedeutung von Hitze- und Lichtschutz an betrieblich genutzten Gebäuden hat zugenommen. Gründe dafür sind u. a.:

  • der große Anteil von Glasflächen in der Außenhaut von Gebäuden;
  • Energiesparmaßnahmen, wie Wärmeschutzverglasungen;
  • Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen, die gleichmäßige Beleuchtungsverhältnisse benötigen.

Grundsätzlich gehören solche Einrichtungen zur Gebäudegrundausstattung. Während früher oft erst nach Abschluss der Bauphase deutlich wurde, dass Probleme mit Blendung und/oder Aufheizung bestehen, sind die Bestimmungen des Arbeitsstättenrechtes heute so konkret gefasst, dass bei sorgfältiger Bauplanung geeignete Einrichtungen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung kaum mehr übersehen oder vergessen werden können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge