Begriff

Hebebänder sind Anschlagmittel, die zum Heben von Lasten mit besonders rutschiger oder empfindlicher Oberfläche geeignet sind, z. B. Walzen, Wellen, Fertigteile, lackierte Teile. Hebebänder bestehen häufig aus Polyester-, Polyamid- oder Polypropylen-Fasern. Beschichtungen oder Überzüge aus Kunststoff werden eingesetzt, um die Abrieb- bzw. Schnittfestigkeit zu erhöhen. Bezogen auf ihr geringes Eigengewicht haben Hebebänder eine hohe Tragfähigkeit. Je nach Art der Vernähung gibt es

  • endlose Hebebänder,
  • Hebebänder mit Endschlaufen und Endschlaufenverstärkung,
  • Hebebänder mit Endbeschlägen.

Beim Einsatz von Hebebändern müssen die gekennzeichneten Endschlaufen im Kranhaken hängen und das Werkstück vom Hebeband aufgenommen werden. Besondere Anwendungshinweise für Hebebänder liefert Abschn. 10 DGUV-I 209-013. Hebebänder aus Draht mit aufvulkanisierter Umhüllung müssen mind. alle 3 Jahre auf Drahtbrüche und Korrosion geprüft werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten die Betriebssicherheitsverordnung, Kap. 2.8 DGUV-R 100-500 und Abschn. 10 DGUV-I 209-013 "Anschläger". Abb. 1 Kap. 2.8 DGUV-R 100-500 skizziert anschaulich Anschlagmittel sowie Trag- und Lastaufnahmemittel.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge