Hautschutzmittel gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung und sollen bevorzugt Hautirritationen vermeiden. Berufliche Hautkrankheiten gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten. Der Einsatz von Hautschutzmitteln erfolgt meist in Cremeform und bei Hautreinigungsmitteln muss besonders die unterschiedliche Hautverträglichkeit sowie die Reinigungskraft berücksichtigt werden. Die Auswahl von Hautschutzmitteln basiert auf der Löslichkeit der Schadstoffe. Bei der Gefährdungsbeurteilung wird dann das Hautschutzmittel mittels der Löslichkeits- bzw. Barriereeigenschaften des Schutzmittels sowie von Wirksamkeitsnachweisen ausgewählt. Die verschiedenen Typen/Zusammensetzungen von Hautschutzmitteln, Hautreinigungsmitteln sowie Hautpflegemitteln werden dargelegt.
- PSA-Benutzungs-Richtlinie (89/656/EWG)
- PSA-Verordnung (EU) 2016/425
- Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Lebensmittel-, Bedarfsmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFBG)
- EU-Kosmetik-Verordnung (EU-KosmetikV)
- TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt"
- TRGS 530 "Friseurhandwerk"
- DGUV-R 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
- DGUV-R 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"
- DGUV-I 209-022 "Hautschutz in Metallbetrieben"
- DGUV-I 212-017 "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz"
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