Unabhängig von den Vorschriften der Kosmetik-Verordnung, die z. B. Vertreiberanschrift, Anwendungsnennung und besonders die allergiebezogene Inhaltsstoffdeklaration vorschreibt, ist auf eine umfassende Einsatz- und Produktbeschreibung auf der Primärverpackung (Tube, Spenderflasche) zu achten.

Die Hautmittel müssen durch farbliche und textliche Kennzeichnung klar in die jeweilige Kategorie, wie Hautschutz, Hautreinigung oder Hautpflege, einzuordnen sein. Nach der DGUV-Präventionsleitlinie "Systematische Kennzeichnung von Hautschutzmitteln" könnte für Hautschutzmittel z. B. die Kennzeichnungsfarbe BLAU und die folgenden textlichen Kennzeichnungen gewählt werden:

  • "gegen wasserlösliche Schadstoffe",
  • "wasserunlösliche Schadstoffe",
  • "wechselnde Schadstoffe",
  • "spezielle Hautgefährdungen".

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