Nach § 5 ArbSchG ist allgemein eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Unter dem Blickwinkel "Hautgefährdung" kann bei den in Tab. 1 aufgeführten Gefährdungssituationen evtl. eine Hautschutzmaßnahme erforderlich sein.

 
1. Gefährdung durch organisatorische Mängel □ 1.1 Unterweisung □ 1.2 Betriebsanweisung □ 1.3 Arbeitsabläufe (Koordinierung)
□ 1.4 Vorsorgeuntersuchung □ 1.5 Arbeitsschutz
2. Gefährdung durch Stoffe □ 2.1 Gefahrstoffe □ 2.2

Hautbelastungen durch Reizstoffe/

Irritantien
3.

biologische

Gefährdung
□ 3.1

gezielter

Umgang
□ 3.2 Infektionsgefahr durch kontaminierte Materialien □ 3.3 unbeabsichtigter Umgang
4. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen □ 4.1 nichtionisierende Strahlen (UV-Licht) □ 4.2 Kontakt mit heißen oder kalten Medien  
5.

Gefährdung,

Belastung durch

Arbeitsumgebungsbedingungen
□ 5.1 Klima
6.

sonstige

Gefährdungen/

Belastungen
□ 6.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) □ 6.2

durch

Menschen
□ 6.3 durch Tiere
□ 6.4 durch Pflanzen

Tab. 1: Checkliste "Gefährdung Haut"

In der Checkliste Tab. 1 werden die vermuteten Gefährdungsfaktoren durch Ankreuzen ausgewählt. Anhand dieser Auswahl wird die abschließende Überprüfung bzw. vertiefte Beurteilung am Arbeitsplatz durchgeführt (Checkliste Tab. 2, Beispiel Tab. 3).

 
  ja nein
Waschplatz/Toilettenräume    
Stehen den Arbeitnehmern Waschräume oder, wenn diese nicht erforderlich sind, Waschgelegenheiten in der Nähe des Arbeitsplatzes zur Verfügung?    
Ist der Waschplatz mit Hautschutzmitteln, Hautreinigungsmitteln, Einmalhandtüchern und Hautpflegemitteln ausgestattet?    
Hautschutz    
Ist den Mitarbeitern die Wirkung der eingesetzten Stoffe auf Haut und Körper bekannt?    
Stehen den Beschäftigten geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung und werden diese benutzt (Hautschutzplan)?    
Werden beim Umgang mit hautschädigenden Stoffen Handschuhe getragen?    
Werden beim Reinigen von Arbeitsflächen sowie bei der Desinfektion von Arbeitsgeräten geeignete Handschuhe benutzt?    
Werden die Mitarbeiter schon bei ersten Anzeichen einer Hauterkrankung von einem Hautarzt beraten?    

Sind die Handwaschplätze mit

  • fließend kaltem und warmem Wasser,
  • Hautschutzmittel,
  • evtl. Desinfektionsmittelspendern,
  • Seifenspendern,
  • Handtüchern zum einmaligen Gebrauch,
  • Hautpflegemitteln
ausgestattet?
   
Reinhaltung der Arbeitsstätte    
Werden Arbeitsräume, Sozial- und Sanitärräume entsprechend den hygienischen Erfordernissen regelmäßig gereinigt?    
Stehen in Arbeitsräumen Abfallbehälter zur Verfügung?    
Information    
Werden die Mitarbeiter über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen (mind. einmal jährlich) unterwiesen?    
Werden Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung schriftlich festgehalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt?    
Werden die Mitarbeiter über geeignete Arbeitskleidung und die für ihre Arbeit erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstungen informiert?    
Ist bekannt, dass technische Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft zur Beratung und Information zur Verfügung stehen?    
Gefahrstoffe    
Wird ermittelt, ob die verwendeten Stoffe Gefahrstoffe darstellen und werden diese vollständig erfasst?    

Tab. 2: Checkliste "Ermittlung und Beurteilung von Personalhygiene und Prävention am Arbeitsplatz"

 
Praxis-Beispiel

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung Haut

 
  Seite __________ von __________
  Datum: _____________________
Arbeitsbereich:    Produktion XY Tätigkeit/Person: Lackieren
Dokumentation der erforderlichen Maßnahmen
1 2 3 4 5 6
Nr.[1]

Mögliche

Gefährdungen/

Belastungen
Maßnahmen ausreichend?[2] Maßnahmen technisch-organisatorisch-persönlich Beratungsbedarf Angaben zur Realisierung
    ja nein   ja nein ja nein
2.2 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen              
                 
 
  • Hautkontakt
  X
  • Hautschutzplan erstellen[3]
X   Herr C  
       
  • Gefahrstoffkataster/Betriebsanweisung Hautschutz
X   Herr C  
       
  • Unterweisung
X   Meister  
       
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge Haut (G 24)
X   Betriebsarzt  
[1] Z. B. gemäß Prüfliste "Übersicht Gefährdungs- und Belastungsfaktoren Haut" (s. a. berufsgenossenschaftliches Merkblatt A 017).
[2] Beurteilung anhand der relevanten Vorschriften, der Prüflisten (z. B. BG RCI Merkblatt A 017) oder – soweit vorhanden – mithilfe der berufsgenossenschaftlichen Gefährdungskataloge (z. B. BG RCI Merkblatt A 016, Anh. 5 Abschn. 4 Nr. 26). Falls "ja" angekreuzt wird, können in Spalte 4 bereits getroffene Maßnahmen dokumentiert werden. Falls "nein" angekreuzt wird, bitte die zu treffenden Maßnahmen nennen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge