Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit zum Einsatz von Hautschutz (Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel), so sollten die entsprechenden Hautschutzmittel in einem Hautschutzplan festgelegt werden. Der Hautschutzplan (Abb. 1 zeigt ein Bespiel) sollte 3 Bereiche enthalten:

  • Allgemeiner Hautschutz, z. B. Tragen von Handschuhen,
  • Reinigung zur Säuberung der Haut,
  • Pflege zur Regeneration der Haut.

Es ist empfehlenswert, den Hautschutzplan in Zusammenarbeit mit dem Bereichsverantwortlichen, dem Betriebsarzt, dem Betriebsrat, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Hautschutzhersteller zu erstellen. Viele Hautschutzhersteller stellen mittlerweile auch Standards/Vorlagen zur Hautschutzplanerstellung zur Verfügung oder Übernehmen sogar die Erstellung von Ausdrucken.

 
Praxis-Tipp

Aushang von Hautschutzplänen

Hängen Sie die Hautschutzpläne in den Bereichen aus, an denen die Mitarbeiter häufig vorbeikommen. Dies können z. B. Sanitärbereiche, Waschplätze oder die entsprechenden Arbeitsplätze sein. Durch den Aushang der Pläne werden die Mitarbeiter ständig über die Verwendung der für sie wichtigen Produkte informiert und an die Benutzung erinnert.

 
Praxis-Tipp

Akzeptanz von Hautschutz

Die Akzeptanz von Hautschutz kann deutlich erhöht werden, wenn die Mitarbeiter bei der Auswahl der Hautschutzmittel (Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege) beteiligt werden.

Die Mitarbeiter müssen mind. einmal jährlich mündlich über die Hautschutzmaßnahmen und die Hautgefährdungen informiert werden. Die Anwendungsempfehlungen der Hersteller, Aufklärungsfilme z. B. der Berufsgenossenschaft oder der Hersteller und vorhandene Gefahrstoff-Betriebsanweisungen können in die Aufklärung einbezogen werden.

Abb. 1: Beispiel für einen Hautschutzplan

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