Für die externe Vergabe von haustechnischen Dienstleistungen spricht oft das Argument, dass gar nicht ausreichend Arbeit für eine Vollzeithausmeisterstelle da ist. Oft ist schwer zu beurteilen, womit und wie effektiv ein Hausmeister oder Haustechniker seine Zeit verbringt. Ein externer Dienstleister arbeitet nach einem vertraglich vereinbarten Tätigkeitskatalog oder festen Stundensatz und bietet so eine verbesserte Transparenz. Allerdings bleibt auch einfach liegen, was darin keinen Platz hat. Das kann gerade arbeitsschutzrelevante Arbeiten betreffen, wenn diese nur gelegentlich anfallen und schwer definierbar sind.

Aus Arbeitsschutzsicht ist es wünschenswert, dass die vertragliche Vereinbarung mit dem haustechnischen Dienstleister ausreichend Zeit auch für frei bestimmbare Tätigkeiten hat – und dass der ausführende Mitarbeiter das nötige Engagement dafür aufbringt.

 
Wichtig

Übernahme von betrieblichen Funktionen durch externe Haustechniker

Haustechnische Dienstleister bieten viele Modelle der Objektbetreuung an, vom Betrieb eines festen, mehrköpfigen Teams vor Ort bis hin zum gelegentlichen stundenweisen Einsatz. Inwieweit dabei betriebliche Funktionen z. B. im Notfallmanagement wahrgenommen werden können, hängt von Umfang und Intensität der betrieblichen Anbindung ab. Wenn ein externer Haustechniker ständig vor Ort ist, kann er z. B. bestimmte Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (Personen mit besonderen Aufgaben) übernehmen. Allerdings ist es nicht möglich, einen externen Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragten einzusetzen. Er könnte allenfalls bestimmte Aufgaben aus diesem Bereich übernehmen.

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