Trotz aller Aufklärung und Unterweisung: Manche gefährlichen Verhaltensweisen schleichen sich immer wieder ein, wenn nicht regelmäßig darauf geachtet wird. Auch technische Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsmittel müssen kontrolliert werden. Um sicherzustellen, dass das auch tatsächlich erfolgt, muss jemand verbindlich damit beauftragt sein. Das gilt erst recht, wenn die Kontrollen dokumentiert werden sollen, was immer empfehlenswert und in vielen Fällen schon aus Haftungsgründen unumgänglich ist.

Hier ist die Haustechnik gefragt:

Wiederkehrende Prüfungen können (wie Wartungs- und Kontrollaufgaben im gebäudetechnischen Bereich ja auch) durch die Haustechnik vorgenommen werden, wenn die Qualifikation dafür besteht.

Je nach Größe und Nutzung eines Gebäudes bzw. Art des Betriebs gilt das z. B. für

  • Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie Feuerwehrzufahrten,
  • Funktionsfähigkeit von Brand- und Rauchschutztüren,
  • Einhalten von Lagermengen und -plätzen,
  • Probelauf von Notstromversorgungen,
  • Funktionsfähigkeit von FI-Schaltern,
  • Prüfung von Arbeitsmitteln (z. B. Transportwagen, Bürogeräte, Handwerkzeug, Leitern),
  • Überwachung der Tätigkeit von Fremdfirmen (v. a. bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten wie Heißarbeiten).
 
Achtung

Hausmeister als befähigte Person

Nach § 14 BetrSichV müssen Prüfungen durch "befähigte Personen" durchgeführt werden, die über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV). Ein normal qualifizierter Hausmeister sollte die o. g. Beispiele nach entsprechender Einarbeitung und Unterweisung als Prüfer abdecken können. Schwieriger wird es mit umfangreicheren Prüfungen, wie z. B. bei Elektrogeräten nach DGUV-V 3 oder bei kraftbetriebenen Türen und Toren bzw. Türen mit Rauchmeldersteuerung. Hier sind Zusatzqualifikationen erforderlich und eben die entsprechende Erfahrung, an der es Neu- oder Quereinsteigern oft fehlt. Die Zusammenarbeit mit einem Fachunternehmen kann ein Weg sein, einen Haustechniker zu qualifizieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge