Zusammenfassung

 
Begriff

Handmaschinen sind (meist elektrisch) angetriebene Maschinen, die handgeführt werden. Sie werden also nicht an einem festen Platz mit einem Gehäuse oder einer Halterung aufgestellt, sondern können auch im Betrieb bewegt werden. Handmaschinen sind bei vielen gewerblichen Tätigkeiten sehr verbreitet, weil sie effektives Arbeiten ermöglichen und immer mehr Maschinen für unterschiedliche Bearbeitungsverfahren in handlicher Form (oft als Akkugeräte) zur Verfügung stehen. Die hohe Flexibilität und die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten von Handmaschinen führen aber auch zu einem beträchtlichen Unfallgeschehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Handmaschinen sind Maschinen i. S. d. Maschinenverordnung (9. ProdSV), nämlich

"mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind" (§ 2 Abs. 2a 9. ProdSV).

Sie unterliegen damit grundsätzlich denselben Anforderungen wie stationäre Maschinen bzw. solche, die mindestens im Betrieb nicht bewegt werden. Augenfällig wird das dadurch, dass Handmaschinen beim Inverkehrbringen ein CE-Zeichen tragen müssen.

Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk finden sich Hinweise zum Umgang mit Handmaschinen in der DGUV-R 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", in der sämtliche aus Sicht der Unfallversicherungsträger relevanten Betriebsvorschriften an Maschinen zusammengeführt wurden. Die speziellen Risiken und Schutzmaßnahmen bei Handmaschinen werden (soweit vorhanden) dort in den einzelnen maschinentypbezogenen Kapiteln angesprochen.

1 Unfallgeschehen

In den Unfallstatistiken liegt der Umgang mit Handmaschinen (sowie mit Handwerkzeugen) seit Jahren unverändert auf Platz 2 der häufigsten Unfallursachen hinter den Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen und damit sehr hoch. Ursachen sind z. B.:

  • Handmaschinen sind Bestandteil vieler Arbeitsprozesse. Schon aus Gründen der Effizienz wird, so oft es geht, zur Maschine gegriffen.
  • Dank ihrer Antriebsenergie (i. d. R. Elektro- oder Verbrennungsmotoren, seltener Druckluft) ist das Kraftpotenzial relativ hoch, auch und gerade wenn "etwas danebengeht".
  • Es wird vergleichsweise körpernah gearbeitet.
  • Arbeit- und Bewegungsabläufe sind bei handgeführten Maschinen deutlich weniger kontrollierbar als bei stationären Anlagen und Maschinen.
  • Handmaschinen werden häufig "vor Ort", d. h. bei Montagen, Reparaturen und auf Baustellen, eingesetzt, wo die Arbeitsbedingungen allgemein weniger geregelt sind als an Stationärmaschinen oder Anlagen.
 
Achtung

Das kann doch jeder …!?

Wer das eine oder andere handwerklich selber macht, nimmt gerne auch mal eine Maschine in die Hand, mit der er oder sie noch nicht gearbeitet hat. Und tatsächlich lassen sich auch von relativ Ungeübten mit guten Handmaschinen in kurzer Zeit ansprechende Arbeitsergebnisse erzielen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass einiges an Kenntnissen nötig ist, um tatsächlich auch sicher arbeiten zu können. Manche Risiken sind nicht sofort erkennbar, wie z. B. das Verfangen von Haaren in Bohrmaschinen oder von loser Kleidung in Bandschleifgeräten, das Herumschlagen von schlecht gespannten Werkstücken an Bohrmaschinen oder das Hochschlagen von Kreis- oder Kettensägen. Daher gilt: Nur wer aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage ist, eine Handmaschine sicher zu bedienen, und auch entsprechend unterwiesen ist, darf damit tätig werden. Für besonders risikoreiche Handmaschinen wie Motorkettensägen muss (neben der geeigneten Schutzausrüstung) eine dokumentierte Ausbildung im Umgang damit vorliegen, bevor gearbeitet werden darf.

2 Auswahl

Handmaschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen zwingend mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Damit werden Minimalanforderungen an die Sicherheit, weniger an die Qualität einer Maschine belegt, allerdings als Herstellerselbsterklärung (ohne Baumusterprüfung). Mindestens bei Maschinen, die in ausreichend hohen Stückzahlen auf den deutschen Markt gebracht werden, sollte auch auf das GS-Zeichen Wert gelegt werden, was eine Baumusterprüfung bei einer externen Prüfstelle und detailliertere Sicherheitsstandards belegt.

 
Wichtig

Auf Qualität achten

Schlecht gestaltete bzw. ausgeführte Handmaschinen liefern i. d. R. nicht nur schlechtere Arbeitsergebnisse. Schneiden und Klingen, die schnell stumpf sind, Antriebe, die unruhig laufen und leicht überlastet sind sowie unhandliche Gerätegestaltung führen auch dazu, dass der Arbeitsvorgang schlechter zu steuern und zu überblicken ist und die Unfallgefahr steigt.

3 Betrieb

  • Handmaschinen müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden, also nur für den Zweck, für den sie auch gebaut wurden. Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise müssen den Nutzern bekannt sein.
  • Das Arbeitsumfeld sollte für Arbeiten mit Handmaschinen möglichst übersichtlich und frei von zusätzlichen Störfaktoren und Gefahren g...

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