Ergibt die Gesundheitsüberwachung, dass ein Arbeitnehmer an einer festgestellten Erkrankung oder an schädlichen Auswirkungen auf seine Gesundheit leidet, die nach Ansicht des Arztes bzw. der arbeitsmedizinischen Fachkraft die Folge einer Exposition gegenüber mechanischen Schwingungen am Arbeitsplatz sind, wird wie folgt vorgegangen:

Informationen für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer wird über einen Arzt oder eine andere entsprechend qualifizierte Person über die seine Gesundheit betreffenden Ergebnisse der Gesundheitsüberwachung informiert. Insbesondere sollten Arbeitnehmer dahingehend informiert und beraten werden, welcher Art der Gesundheitsüberwachung sie sich im Anschluss an die Exposition unterziehen sollen.

Informationen für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber wird unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht über sämtliche signifikante Ergebnisse der Gesundheitsüberwachung informiert.

Aktivitäten der Arbeitgeber

  • Überprüfen Sie die Gefährdungsbeurteilung zu Ganzkörper-Schwingungen.
  • Überprüfen Sie die Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung durch Ganzkörper-Schwingungen.
  • Berücksichtigen Sie den Rat der arbeitsmedizinischen Fachkraft oder einer anderen entsprechend qualifizierten Person oder zuständigen Behörde, wenn Sie die zur Beseitigung oder Verringerung der Gefährdung aus Exposition gegenüber Ganzkörper-Schwingungen erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Denken Sie dabei auch an die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine alternative Arbeit zuzuweisen, bei der keine Gefährdung aus einer weiteren Exposition vorliegt.
  • Sorgen Sie für eine kontinuierliche Gesundheitsüberwachung und veranlassen Sie eine Überprüfung des Gesundheitszustandes aller Arbeitnehmer mit ähnlicher Exposition. In den vorgenannten Fällen können der zuständige Arzt, die arbeitsmedizinische Fachkraft oder die zuständige Behörde vorschlagen, dass sich die schwingungsbelasteten Personen einer medizinischen Prüfung unterziehen.

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