Begriff

Schutzhandschuhe sind Handschuhe, die als Persönliche Schutzausrüstung die Hände vor Schädigungen durch mechanische, thermische und chemische Einwirkungen sowie vor Mikroorganismen, elektrischer Durchströmung und ionisierender Strahlung schützen. Armschutz ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die den Unterarm und/oder den Oberarm vor Gefährdungen schützt. Zum Schutz des Unterarms dient häufig die längere Stulpe des Schutzhandschuhs. Den Oberarm schützt man am besten durch den Einsatz von Schutzärmeln. Armschutz gibt es hauptsächlich zum Einsatz gegen elektrische, mechanische, thermische und chemische Gefährdungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen der Hände oder Arme zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern als Persönliche Schutzausrüstung Hand- bzw. Armschutz zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Verordnung (2016/425/EU) ist auch die PSA-Benutzungsverordnung zu berücksichtigen. Weitere Vorgaben ergeben sich aus:

  • DGUV-R 112-195 "Einsatz von Schutzhandschuhen": bei der Auswahl und Benutzung von Schutzhandschuhen zum Schutz gegen schädigende Einwirkungen mechanischer, thermischer und chemischer Art sowie gegen Mikroorganismen und ionisierende Strahlen.
  • DGUV-R 112-202 "Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern": bei der Auswahl und die Benutzung von Handschuhen, Stulpen und Armschützern zum Schutz gegen Schnitt- oder Stichverletzungen.

Darüber hinaus sind zahlreiche Normen bedeutsam, z. B. die EN 420 – Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren oder EN 374 – Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen.

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