Das "Global Harmonisierte System" (GHS) regelt die Kriterien für eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen. GHS wurde in Europa mit der CLP-Verordnung umgesetzt. Danach müssen in Europa Stoffe seit dem 1.12.2010 und Gemische seit dem 1.6.2015nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden. Der Beitrag erläutert die Kriterien für die Einstufung und die Kennzeichnungselemente der CLP-Verordnung sowie die Unterschiede zum früheren Recht.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen".
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