Der auffälligste Unterschied zwischen "alten" und "neuen" Kennzeichnungsschildern sind die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme, die die früheren Gefahrensymbole nach EG-Recht ersetzen. In Tab. 5 sind die neuen Piktogramme den früheren Symbolen gegenübergestellt. Außerdem ist angegeben, für welche Gefahrenklassen oder -kategorien die neuen Symbole verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kriterien für die Zuordnung zu den jetzigen Gefahrenklassen und -kategorien nicht immer mit denjenigen für die früheren Gefährlichkeitsmerkmale übereinstimmen.
GHS-Piktogramm | Gefahrenklassen/-kategorien | Bisheriges EG-Symbol |
---|---|---|
GHS01 |
Symbol: Bombe, verwendet für
|
Explosionsgefährlich |
GHS02 |
Symbol: Flamme, verwendet für
|
Leicht entzündlich und hoch entzündlich |
GHS03 |
Symbol: Flamme über einem Kreis, verwendet für
|
Brandfördernd |
GHS04 |
Symbol: Gasflasche, verwendet für
|
kein Symbol nach EG-Recht |
GHS05 |
Symbol: Ätzwirkung, verwendet für
|
kein Symbol nach EG-Recht |
|
Ätzend | |
|
Reizend | |
GHS06 |
Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Knochen, verwendet für
|
Giftig und sehr giftig |
GHS07 |
Symbol: Ausrufezeichen, verwendet für
|
Reizend |
|
Gesundheitsschädlich | |
Die Ozonschicht schädigend, Gefahrenkategorie 1 | Umweltgefährlich | |
GHS08 |
Symbol: Gesundheitsgefahr, verwendet für
|
Giftig |
Symbol: Gesundheitsgefahr, verwendet für
|
Gesundheitsschädlich | |
GHS09 |
Symbol: Umwelt, verwendet für
|
Umweltgefährlich |
Tab. 5: GHS-Piktogramme und bisherige EG-Gefahrensymbole
Wie früher gibt es auch im GHS für die Gefahrenpiktogramme eine Rangfolgeregelung, um die Zahl der erforderlichen Symbole auf dem Kennzeichnungsschild zu verringern. Würde die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches mehr als ein Gefahrenpiktogramm für die gleiche Gefahrenklasse nach sich ziehen, enthält das Kennzeichnungsschild für jede betroffene Gefahrenklasse das Gefahrenpiktogramm, das der schwerwiegendsten Gefahrenkategorie zugeordnet ist.
Die Rangfolgeregelung für den Ersatz des Piktogramms "Gasflasche" wurde mit der zweiten Anpassungsverordnung (2. ATP) (EG) Nr. 286/2011 vom 10.3.2011 in die Verordnung eingefügt.
Die Rangfolgeregelungen sind in Tab. 6 dargestellt.
Tab. 6: Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme
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