Wie bisher enthalten die Kennzeichnungsschilder unter GHS verschiedene Kennzeichnungselemente. Die Elemente, die auf dem Kennzeichnungsschild angegeben werden müssen, entsprechen weitgehend dem früheren EG-Recht. Tab. 4 stellt die bisherigen den neuen Inhalten der Kennzeichnungsschilder gegenüber.
EG-Stoffrichtlinie 67/548/EWG | CLP-Verordnung |
---|---|
Name, Anschrift und Telefonnummer | Name, Anschrift und Telefonnummer |
Nennmenge (bei "Publikumsprodukten") | Nennmenge (bei "Publikumsprodukten") |
Produktidentifikatoren | Produktidentifikatoren |
15 Gefährlichkeitsmerkmale | 29 Gefahrenklassen |
7 Gefahrensymbole | 9 Gefahrenpiktogramme |
– | 2 Signalwörter |
123 Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze) einschl. 19 Kombinationssätze | 82 Gefahrenhinweise (H-Sätze) einschl. 12 Kombinationssätze, zusätzlich 21 ergänzende EUH-Sätze (davon 11 für bestimmte Gemische) |
73 Sicherheitsratschläge (S-Sätze) einschl. 19 Kombinationssätze | 130 Sicherheitshinweise (P-Sätze) einschl. 32 Kombinationssätze |
Ergänzende Informationen | Ergänzende Informationen |
Tab. 4: Alte und neue Inhalte von Kennzeichnungsschildern
Bei einigen Kennzeichnungselementen gibt es jedoch wesentliche Unterschiede zum früheren Recht.
2.1 Gefahrenpiktogramme
Der auffälligste Unterschied zwischen "alten" und "neuen" Kennzeichnungsschildern sind die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme, die die früheren Gefahrensymbole nach EG-Recht ersetzen. In Tab. 5 sind die neuen Piktogramme den früheren Symbolen gegenübergestellt. Außerdem ist angegeben, für welche Gefahrenklassen oder -kategorien die neuen Symbole verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kriterien für die Zuordnung zu den jetzigen Gefahrenklassen und -kategorien nicht immer mit denjenigen für die früheren Gefährlichkeitsmerkmale übereinstimmen.
GHS-Piktogramm | Gefahrenklassen/-kategorien | Bisheriges EG-Symbol |
---|---|---|
GHS01 |
Symbol: Bombe, verwendet für
|
Explosionsgefährlich |
GHS02 |
Symbol: Flamme, verwendet für
|
Leicht entzündlich und hoch entzündlich |
GHS03 |
Symbol: Flamme über einem Kreis, verwendet für
|
Brandfördernd |
GHS04 |
Symbol: Gasflasche, verwendet für
|
kein Symbol nach EG-Recht |
GHS05 |
Symbol: Ätzwirkung, verwendet für
|
kein Symbol nach EG-Recht |
|
Ätzend | |
|
Reizend | |
GHS06 |
Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Knochen, verwendet für
|
Giftig und sehr giftig |
GHS07 |
Symbol: Ausrufezeichen, verwendet für
|
Reizend |
|
Gesundheitsschädlich | |
Die Ozonschicht schädigend, Gefahrenkategorie 1 | Umweltgefährlich | |
GHS08 |
Symbol: Gesundheitsgefahr, verwendet für
|
Giftig |
Symbol: Gesundheitsgefahr, verwendet für
|
Gesundheitsschädlich | |
GHS09 |
Symbol: Umwelt, verwendet für
|
Umweltgefährlich |
Tab. 5: GHS-Piktogr...
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