Die Kriterien für die Zuordnung zu den Kategorien der Keimzellmutagenität, Karzinogenität und Reproduktionstoxizität sind praktisch identisch mit denen im früheren EG-Recht. Allerdings ändert sich die "Nummerierung" der Kategorien:

 
Achtung

Neue Nummerierung der CMR-Kategorien

 
  • Bisherige Kategorie 1
Kategorie 1A
  • Bisherige Kategorie 2
Kategorie 1B
  • Bisherige Kategorie 3
Kategorie 2

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